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Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen

(EU) 2016/425 PSA

Die Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (EU) 2016/425 richtet sich an Produkte zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit des Benutzers. Ausgenommen sind u.a. Produkte, die vor normalen Wetterereignissen und vor Feuchtigkeit und Nässe beim Geschirrreinigen schützen. Sie werden in 3 Klassen eingeteilt, wonach die Klasse III diejenige mit den höchsten Anforderungen ist. Klasse I -Produkte können in Eigenverantwortung des Herstellers in Verkehr gebracht werden. Bei den Klasse II – und III – Produkten bedarf es der Inanspruchnahme einer Benannten Stelle (Notified Body). Weiterführende rechtliche Hinweise zur EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) finden Sie hier bei unserem Partner, der IT-Recht Kanzlei.

Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) kompakt:

  • Informationen zur Verordnung persönliche Schutzausrüstung Österreich finden Sie hier bei ris.bka.gv.at.
  • Sie suchen Informationen zu den Suchwörtern PSA-Verordnung 2020, PSA-Verordnung PDF? Bitte setzen Sie sich mit uns für eine Beratung in Verbindung.
  • Besonders relevant ist derzeit die PSA-Verordnung durch Corona / PSA-Verordnung Mundschutz (Stand Februar 2021). Denn beim Verkauf von z.b. FFP2-Masken muss diese Verordnung von Inverkehrbringern besonders berücksichtigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Video "FFP2-Masken konform verkaufen".

Diese Produkte sind von der Verordnung für persönliche Schutzausrüstung betroffen

Typische Produkte sind

  • Sonnenbrillen
  • Helme
  • Warnwesten
  • Arbeitshandschuhe
  • FFP-Masken

Ausgenommen sind dagegen z.B. Produkte zur Selbstverteidigung.

Rechtskonforme Umsetzung der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung

Die Verordnung persönliche Schutzausrüstung fordert zur Umsetzung u.a. die Erstellung einer Risikobewertung des Produkts. Zudem muss eine Klassifizierung (I – III) des Produkts vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis der Bewertung und Klassifizierung ergibt sich eine Liste an Prüfungen, die an dem Produkt vorgenommen werden müssen. Die Befunde aus den Prüfberichten sind Bestandteil der technischen Dokumentation des Produkts und Grundlage der zu erstellenden EU-Konformitätserklärung.

Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der Umsetzung der jeweiligen Anforderungen für Klasse I-Produkte. Für Klasse II – und III – Produkte arbeitet die trade-e-bility GmbH den Benannten (Notifizierten) Stellen zu.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. 

Minimieren Sie Ihr Risiko und handeln Sie jetzt!    Kostenfreie Webinare zur Product Compliance

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