Wie die Europäische Kommission mitteilt, sind am 1.11.2020 schärfere Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen in Kraft getreten. Die neuen Grenzwerte basieren auf der REACh-Verordnung der EU, die den weltweit höchsten Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bietet. Die REACh-Verordnung der EU wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen.
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