Das EU Parlament hat mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verabschiedet (trade-e-bility berichtete über das abgeschwächte EU Lieferkettengesetz). Hier die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:
- Unternehmen sowie ihre vor- und nachgelagerten Partner (z.B. Zulieferer und Partner in den Bereichen Herstellung und Vertrieb) werden verpflichtet, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben.
- Wenn nötig müssen kleine und mittlere Unternehmen, mit denen o.g. Unternehmen Geschäfte machen, unterstützt werden, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen können.
- Die Mitgliedstaaten richten Online-Portale ein, die den Unternehmen Informationen über die Sorgfaltspflicht bieten.
- Ein Netz von Aufsichtsbehörden führt Untersuchungen durch.
- Strafen können die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens sein.
- Unternehmen haften für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, und müssen die Betroffenen vollständig entschädigen.
Nächste Schritte: Die Richtlinie muss vom Rat gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Aufgrund der vielen Fragen zu Sorgfaltspflichten, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der zunehmenden Produkt-Bürokratie veranstalten trade-e-bility und take-e-way auf Wunsch ihrer Kunden vom 04. bis 06.06.2024 den nächsten Product Compliance Workshop in Essen. Thema des Workshops ist der Aufbau eines kontinuierlichen Nachhaltigkeitsmanagements. Das komplette Programm finden Sie hier.
Die ersten 20 Anmeldungen sind bis 13.05.2024 zum Early Bird Tarif möglich.