Das EU Parlament hat am 23.04.2024 die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen (trade-e-bility berichtete). Hier die wichtigen Punkte in der Zusammenfassung:
- Hersteller müssen rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen
- Haftungszeitraum in der Gewährleistungszeit reparierter Geräte verlängert sich um ein Jahr
- Hersteller müssen gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren
- Verbraucher können während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen
- Europäisches Formular mit Reparaturinformationen für Verbraucher
- Reparaturleistungen werden bewertet und verglichen (Preis/Dauer der Reparatur)
- Europäische Online-Plattform für Reparaturbetriebe vor Ort
- Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zur Verfügung stellen
Nächste Schritte: Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Aufgrund der vielen Fragen zum Recht auf Reparatur und der zunehmenden Produkt-Bürokratie veranstalten trade-e-bility und take-e-way auf Wunsch ihrer Kunden vom 04. bis 06.06.2024 den nächsten Product Compliance Workshop in Essen.
Das Ziel des Workshops ist es, einen Überblick über die Verpflichtungen zu den Anforderungen aus der neuen Ökodesign-Rahmenverordnung und dem Reparaturindex zu geben bzw. welche Lösungen Sie Ihren Kunden anbieten müssen. Unsere Experten werden auf die Themen eingehen, die Ihr Tagesgeschäft beeinflussen. Das Programm finden Sie hier.
Die ersten 20 Anmeldungen sind bis 13.05.2024 zum Early Bird Tarif möglich.