8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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PAK-Verordnung

(EU) 1272/2013 und AfPS GS 2019:01 (PAK)

Unter PAKs versteht man "Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe", welche vor allem die Funktion der Weichmacher übernehmen. Die PAK-Verordnung (EU) 1272/2013 zielt darauf ab, die Verwendung dieser Stoffe zu beschränken. Die Verordnung legt je nach Benutzergruppen und Kontaktdauer unterschiedliche Grenzwerte fest.

Die Prüfvorschrift AfPS GS 2019:01 (PAK) wurde vom deutschen Ausschuss für Produktsicherheit als mögliche Umsetzung des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Gefährdung durch PAKs ermittelt. Sie geht über die Anforderungen der PAK-EU-Verordnung hinaus. Hintergrundinformationen zur PAK-Verordnung finden Sie in dieser Online-Publikation vom Umweltbundesamt.

Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / PAK-Verordnung kompakt:

  • Aktualisiert wurde die PAK-Verordnung 2015 zuletzt (Stand Januar 2021)
  • Abfallverzeichnis Verordnung PAK: Durch die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) wird geregelt, ob ein Abfallstoff gefährlich oder nicht gefährlich eingeordnet wird. Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie unser Team gerne an.
  • PAK CLP-Verordnung: Anhang 6 der CLP-Verordnung beinhaltet aktuell (Stand Januar 2021) acht PAKs, die als krebserregend nach der Kategorie 1B eingeordnet werden. Weitere Infos? gerne bei uns anfragen!
  • PAK Grenzwerte Verordnung: Je nach Verkaufsland und Produktgruppe gelten andere PAK Grenzwerte. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu ebenfalle gerne an.

Diese Produkte sind von der PAK-Verordnung betroffen

Die PAK-Verordnung gilt für Produkte, die Komponenten aus

  • Gummi oder Kunststoff aufweisen
  • die mit der Haut oder der Schleimhaut in Kontakt kommen können

Rechtskonforme Umsetzung der PAK-Verordnung

Laborprüfungen sind zur Umsetzung unumgänglich. Prüfumfänge können aber drastisch reduziert werden, wenn bekannt ist, in welches Material relevant ist.
Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. 

Minimieren Sie Ihr Risiko und handeln Sie jetzt!    Kostenfreie Webinare zur Product Compliance

Jetzt Kontakt aufnehmen!

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