Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie

2001/95/EG Produktsicherheitsgesetz ProdSG

Die EU hat mit der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie (ProdSRL) ein Netz geknüpft, das für alle Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gilt. Dies trifft auch zu, wenn für ein Produkt eine CE-Richtlinie, wie z.B. die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) zur Anwendung kommt. Andere Richtlinien, z.B. die Maschinenrichtlinie, decken diesen Bereich wiederum vollständig mit ab, wodurch die Anforderungen nach 2001/95/EG dann entfallen. Umgesetzt wird diese Richtlinie in Deutschland aktuell (Stand Januar 2021) durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Rechtliche Hintergrundinformationen zu dieser EU-Verordnung für Nonfood-Produkte finden Sie übrigens bei unserem Partner, der IT-Recht Kanzlei.

Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / Produktsicherheitsrichtlinie kompakt:

  • Sollte auf ein Produkt nur die Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit) Anwendung finden, so darf dieses Produkt keine CE-Kennzeichnung tragen und eine EU-Konformitätserklärung darf nicht ausgestellt werden. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.
  • Voraussichtlich ab/seit 16. Juli 2021 wird die EU-Markt­überwachungs­ver­ord­nung (MÜ-VO) mit der Richtliniennummer 2019/1020 in Kraft treten. Diese wird die aktuelle Markt­überwachungs­ver­ord­nung ablösen und beinhaltet weitreichende Änderungen. So wird die neue MÜ-VO die Möglichkeiten der Marktaufsichtbehörden verbessern, die Anforderungen der Produktsicherheitsrichtlinie zu überprüfen. Wir raten dringend dazu, jetzt diesbezügliche Vorbereitungen zu treffen. 

Produktsicherheitsrichtlinie: ausschließlich betroffene Produkte

Folgende Geräte fallen in der Regel nur unter die ProdSRL (Ausnahmen möglich)

Produkte, die ...

  • nicht elektrisch betrieben werden
  • keine Leiterbahnen besitzen
  • keine Messfunktion haben
  • keine Schutzfunktion haben
  • nicht zum Spielen bestimmt sind
  • keine Energie speichern

Beispiele

  • Fahrräder
  • einfache Möbel
  • Deko-Artikel
  • Textilien
  • Schmuck
  • Schuhe
  • etc.

Rechtskonforme Umsetzung der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie

Auch wenn für die betroffenen Produkte keine EU-Konformitätserklärung zu erstellen ist, so muss doch die Umsetzung der jeweiligen Anforderungen dokumentiert und das Produkt richtig gekennzeichnet sein.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

Minimieren Sie Ihr Risiko und handeln Sie jetzt!    Kostenfreie Webinare zur Product Compliance

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