Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×

EU/EG Konformitätserklärung Service - marktfähig sein und bleiben!

Marktfähigkeit in der EU sichern & rechtskonform verkaufen

Bei der EU-Konformitätserklärung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung durch den Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass seine Produkte innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes den geltenden europäischen Richtlinien entsprechen. In diesen Richtlinien der Europäischen Union werden Mindestanforderungen an z.B. Sicherheits- und Gesundheitseigenschaften vieler Produkte festgelegt.
Die EU/EG Konformitätserklärung ist Ihr „Reisepass“ zum rechtskonformen Verkauf auf dem EU-Markt.

Jetzt unverbindlich Konformitätserklärung Service anfragen

Bei nahezu jeder Überwachungsmaßnahme der Marktaufsicht wird für CE-gekennzeichnete Produkte nach der notwendigen Konformitätserklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers gefragt. Sind Sie selbst Hersteller oder Importeur Ihrer Produkte, so müssen Sie in dem Fall die Konformitätserklärung erstellen und unterzeichnen.

Sie sind Hersteller oder Inverkehrbringer und stellen sich bei der Erstellung der Konformitätserklärung folgende Fragen?

  • Welche Richtlinien gelten für welche Produkte und welche Anforderungen stellen diese?
  • Wie kann Konformität zu den zutreffenden Richtlinien bewiesen werden?
  • Welche technischen Informationen muss ich einfordern, erstellen und bereithalten?
  • Wer trägt die Verantwortung für die Konformität?
  • Ist mein Produkt oder meine Verpackung richtig gekennzeichnet?
  • Schlussendlich: Wie sieht eine zu einem Produkt passende Konformitätserklärung aus?

trade-e-bility unterstützt Sie bei all diesen Fragen und der komplizierten Bürokratie.

Übrigens: Auch rund um die UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien unterstützen wir Sie mit einer unterschriftsfertigen UKCA-Konformitätserklärung, der notwendigen technischen Dokumentation und als Bevollmächtigter.

Jetzt unverbindlich anfragen!

Seite 1
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Keine gültige E-Mail-Adresse!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!