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EU/EG Konformitätserklärung - marktfähig sein und bleiben!

EU/EG Konformitätserklärung - marktfähig sein und bleiben!
Die EU/EG Konformitätserklärung ist Ihr „Reisepass“ zur Vermarktung Ihrer Produkte auf dem EU-Markt.

Bei nahezu jeder Überwachungsmaßnahme der Marktaufsicht wird für CE-gekennzeichnete Produkte nach der notwendigen Konformitätserklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers gefragt. Sind Sie selbst Hersteller oder Importeur Ihrer Produkte, so müssen Sie in dem Fall die Konformitätserklärung erstellen und unterzeichnen.

Bei der EU-Konformitätserklärung handelt es sich um eine durch den Hersteller/Inverkehrbringer schriftlich abzugebende Erklärung, dass seine Produkte innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes den zutreffenden und geltenden europäischen Richtlinien entsprechen. In diesen Binnenmarktrichtlinien der Europäischen Union werden Mindestanforderungen z. B. an Sicherheits- und Gesundheitseigenschaften vieler Produkte festgelegt.

Für Hersteller und Inverkehrbringer stellen sich bei der Erstellung der Konformitätserklärung folgende Fragen:

  • Welche Richtlinien gelten für welche Produkte?
  • Was fordern die zutreffenden Richtlinien?
  • Wie kann Konformität zu den zutreffenden Richtlinien bestätigt/bewiesen werden?
  • Welche technischen Informationen muss ich einfordern, erstellen und bereithalten?
  • Wer trägt die Verantwortung für die Konformität?
  • Schlussendlich: Wie sieht eine zu einem Produkt passende Konformitätserklärung aus?

Wir beantworten Ihnen diese Fragen zu Ihren speziellen Produkten und bereiten Ihnen bereits ab einem Einstiegspreis für einfache Produkte von 350,00 € zzgl. MwSt. die unterschriftsreiche EU-Konformitätserklärung vor. Glauben Sie nicht? Fragen Sie uns gern.

Wir bieten Ihnen auch weitere Leistungen rund um das Thema Produkt-Compliance an, die Ihnen z.B. folgende Fragestellungen beantworten:

  • Ist mein Produkt oder meine Verpackung richtig gekennzeichnet?
  • Brauche ich eine Risikoanalyse für mein Produkt?
  • Welche Eintragungspflichten in öffentliche Register gibt es?


Übrigens: ab dem 01.01.2023 gelten für Großbritannien eigenständige Anforderungen an eine Hersteller-Konformitätserklärung. Mit der sogenannten UKCA-Kennzeichnungspflicht ist ein separates Konformitätsbewertungsverfahren zu starten. Auch hier unterstützen wir Sie kompetent und unterschriftsfertig.

Weitere Details zum Thema: UKCA- und CE-Kennzeichnung erfahren Sie hier.

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