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EU-Produktkennzeichnung und Entsorgungskennzeichnung

Warum ist eine EU-Entsorgungskennzeichnung nötig?

Eine Produktkennzeichnung bzw. Entsorgungskennzeichnung in der EU ist wichtig, um die Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung (inkl. die stoffliche Verwertung) der Produkte bzw. Verpackungen zu erleichtern. 

Wer muss Verpackungen in der EU wie kennzeichnen? 

Produzenten, Importeure und Online-Händler sind als Inverkehrbringer (Hersteller) definiert und unterliegen der direkten bzw. indirekten Verpflichtung diese, gemäß der länderspezifischen Regularien, ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Zu beachten ist, dass im Zweifel nicht nur B2C-, sondern auch B2B-Verpackungen (z.B. Italien) Berücksichtigung finden. 

97/129/EC: Immer mehr Mitgliedstaaten führen eine Vorschrift zur Nutzung der von der EU-Kommission aufgestellten alphanumerischen Codes zur Identifizierung des Verpackungsmaterials ein.

Kennzeichnung nach 97/129/EG: ist beispielsweise vorgeschrieben für Lettland, Italien, Malta etc. 

Andere Kennzeichnungspflichten: sind beispielsweise erforderlich für Frankreich. 

Freiwillige Kennzeichnung: ist beispielsweise wünschenswert für Portugal, Polen etc. 

Wenn Material angegeben wird, dann nach 97/129/EG: ist beispielsweise für Deutschland, Österreich, Tschechien etc. relevant. 

Jetzt auf entsprechende Kennzeichnungsprüfung achten

Generell gilt, dass Kennzeichnungen für Produkte bzw. Entsorgungen deutlich sichtbar, gut lesbar, genügend haltbar und beständig, auch nach Öffnung der Verpackung sind. 

Desweiteren ist zu achten auf: 

  • Triman-Symbol: Dies ist in Frankreich auf Haushaltsverpackungen vorgeschrieben. Der Verbraucher muss über das Vorhandensein von Sortiervorschriften informiert werden. Die Nutzung ist überall frei möglich.
  • Tidyman: In Bulgarien auf allen Verpackungen vorgeschrieben. Soll zu einer Entsorgung in dafür vorgesehene Abfallbehälter führen. Die Nutzung ist überall frei möglich.

  • Sortierhinweise: Länderspezifische Sortierhinweise auf Verpackungen sollen Verbrauchern den korrekten Abfallbehälter anzeigen. Diese sind in Frankreich nur registrierten Herstellern und deren Zulieferern frei zugänglich. 

Sollten Sie eine Registrierung in der EU als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema EU Produkt- bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Wir bieten zudem weitere internationale Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen an.

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