Risikoanalyse für Produktsicherheit
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und löst das Produktsicherheitsgesetz ab. Daraus ergeben sich zahlreiche neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler.
Muss ich eine Risikoanalyse durchführen?
Bisher:
Die EU-Richtlinie 2001/95/EG über allgemeine Produktsicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz), fordert Risikoanalysen für Elektroprodukte. Dazu kommen Dokumentationspflichten aus der Niederspannungsrichtlinie (NSR) 2014/35/EU und der Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU). Für alle anderen Verbraucherprodukte galt bisher lediglich die Empfehlung, eine Risikoanalyse durchzuführen.
Jetzt:
Auch die neue Produktsicherheitsverordnung verlangt neben anderen wie der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EG oder der EMV-Richtlinie 2014/30/EG eine Risikoanalyse, so dass für fast jedes Produkt eine Risikoanalyse verpflichtend ist.
Die ProdSVO (EU) 2023/988 gilt ab Dezember 2024. Artikel 9 Nr. 2: Hersteller müssen für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Sicherheit dieser Produkte enthalten. Die technischen Unterlagen müssen auf einer vom Hersteller durchgeführten internen Risikoanalyse beruhen.
Gibt es Unterschiede für verschiedene Produkte?
Verschiedene Produktarten erfordern einen unterschiedlichen Umfang der Risikoanalyse. Beispielsweise sind für einfache, kleine Produkte wie Bücher oder Dekoartikel weniger Risiken zu beachten als für komplexe Elektrogeräte wie etwa Bohrmaschinen, da von diesen naturgemäß größere Verletzungsrisiken erwartet werden können. Zudem kann es je nach geltender Produktgesetzgebung unterschiedliche formale Anforderungen geben.
Im Idealfall wird eine Risikoanalyse schon während der Produktentwicklung durchgeführt, da sich daraus Konstruktionsvorgaben, Prüfpläne und Kennzeichnungspflichten ableiten und direkt umsetzen lassen. Eine Risikoanalyse ist jedoch jederzeit möglich.
Produktkategorien und Beispiele
Wie hilft trade-e-bility?
Wir bereiten für Sie eine Risikoanalyse auf Basis der bereitgestellten Produktinformationen (z.B. technische Datenblätter, Konstruktionszeichnungen, Abbildungen, Prüfberichte, etc.) sowie auf Basis eines Musters inklusive Verpackung und Bedienungsanleitung vor.
Sie können kein Muster zur Verfügung stellen? In diesem Fall sind auch Fotos und eine Beschreibung des Produktes ausreichend.
Jetzt unverbindlich anfragenIhre Erfolge
- Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten, beispielsweise für Elektrogeräte Dokumentationspflichten nach der Niederspannungsrichtlinie (NSR) 2014/35/EU und der Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU)
- Optimierung Ihres Prüfplans
- Einsparung von Prüfkosten
- Festlegung notwendiger Sicherheitshinweise und Sicherheitssymbole auf dem Produkt, der Verpackung und in der Bedienungsanleitung. Diese können Sie auch unabhängig von einer Risikoanalyse prüfen lassen in unserer Kennzeichnungsprüfung Fast Lane.
Die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller zudem, eine Verantwortliche Person anzugeben. Gerne unterstützen wir Sie auch hierbei.