Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Marktfähigkeitsprüfung Fast Lane

Jetzt Verkehrsfähigkeit schnell in der "Fast Lane" sicherstellen: Einfach hier unverbindlich eine Marktfähigkeitsprüfung, CE-Konformitätserklärung oder Leistungserklärung anfragen.

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Ihre Anfrage
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Anfrage für eine Marktfähigkeitsprüfung inkl. EU-Konformitätserklärung
Wir bewerten die Marktfähigkeit Ihres Produktes anhand der vorliegenden Produktinformationen und technischen Dokumente (wenn vorhanden). Dies beinhaltet auch die Prüfung der Kennzeichnung von Produkt und Verpackung, sowie die Vorbereitung einer EU-Konformitätserklärung, sofern diese notwendig ist.

Sie bekommen:
  • Schriftliche Bewertung: Bericht über Ihre Compliance-Lücken
  • Persönliches Online-Meeting zur Erklärung des Berichts
  • Lösungsansätze für Compliance-Lücken
  • Vorbereitung einer EU-Konformitätserklärung
Anfrage für eine EU-Konformitätserklärung
Wir bereiten eine EU-Konformitätserklärung für Ihr B2C-Non-Food-Produkt vor. Diese ist ein Ergebnisbericht eines Konformitätsbewertungsverfahrens, welches auf durchgeführten Prüfungen, Analysen und Bewertungen beruht.
Um die Konformitätserklärung unterschriftsfertig vorbereiten zu können, brauchen wir:
  • aussagekräftige Fotos
  • Anwendungs- und Funktionsbeschreibungen
Sofern Sie technische Dokumente (z.B. Erklärungen, Zertifikate, Prüfberichte, etc.) vorliegen haben, werden diese mitberücksichtigt.

Hinweis: Eine vorhandene technische Dokumentation ist keine Voraussetzung für die Erstellung einer Konformitätserklärung, muss jedoch durch den ausstellenden Wirtschaftsakteur zusammengestellt und 10 Jahre vorgehalten werden.
Anfrage für eine Leistungserklärung für Bauprodukte
Wir bereiten Ihnen eine Leistungserklärung für Ihre Bauprodukte gemäß der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 vor. Um die Leistungserklärung unterschriftsfertig vorbereiten zu können, brauchen wir:
  • aussagekräftige Fotos der Produkte
  • Anwendungs- und Funktionsbeschreibungen
  • technische Dokumente (Zertifikate, Prüfberichte, etc.)
Hinweis: Die technische Dokumentation zur Leistungserklärung muss durch den ausstellenden Wirtschaftsakteur zusammengestellt und 10 Jahre vorgehalten werden.
Marktfähigkeitsprüfung inkl. EU-Konformitätserklärung: 750€
abzüglich 10% Rabatt bei Online-Direktanfrage: 75€
Gesamtpreis: 675€
alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Unterschriftsfertige EU-Konformitätserklärung: 350€
abzüglich 10% Rabatt bei Online-Direktanfrage: 35€
Gesamtpreis: 315€
alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Leistungserklärung für Bauprodukte: ab 450€
abzüglich 10% Rabatt bei Online-Direktanfrage: 45€
Gesamtpreis: ab 405€
alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Das Angebot gilt nur für B2C-Non-Food-Produkte. Nach Eingang Ihres Leistungswunsches erhalten Sie dazu ein Angebot. Erst nach Ihrer Unterzeichnung des Angebotes gilt die Leistung als bestellt.
Unser Angebot gilt nur für B2C-Non-Food-Produkte für die in der EU harmonisierten Gesetzgebungen sowie zusätzliche nationale Gesetzgebungen für Deutschland. Für die Ausstellung von EU-Konformitätserklärungen auf Basis harmonisierter Normen werden in der Regel keine nationalen Gesetzgebungen benötigt.
Nach Eingang Ihres Leistungswunsches erhalten Sie dazu ein Angebot. Erst nach Ihrer Unterzeichnung des Angebotes gilt die Leistung als bestellt.
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