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Verpackungsgesetz

Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten aus dem VerpackG

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt die Entsorgung von Verpackungen.

Am 1. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Verpackungsgesetz löste die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Aus diesem Grund hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ihre Arbeit aufgenommen, welche die gesetzeskonforme Lizenzierung überwachen und sicherstellen soll.

Inverkehrbringer von Produkten gelten als Verpackungshersteller

Alle Inverkehrbringer von Produkten sind von dem neuen Verpackungsgesetz betroffen. Denn jeder, der Produkte verkauft, bringt auch Verpackungen in Verkehr. Daher gilt jeder, der Produkte verkauft, auch als Hersteller von Verpackungen und muss seit dem 1. Januar 2019 die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen nach Verpackungsgesetz lizenzieren. Alle Hersteller werden also dazu verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in einem Prüfregister anzumelden und müssen zusätzlich ihre Verkaufsverpackungen bei einem der dualen Systeme lizenzieren. Ziele: Umweltgerechte Verwertung und faire Kostenverteilung.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister soll zur Verbesserung des Verpackungsrecyclings beitragen und Standards für ein recyclinggerechtes Design einführen. Die dualen Systeme müssen jährlich berichten, wie sie recycelbare Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten gefördert und wie viele Verpackungen sie einem hochwertigen Recycling zugeführt haben. Dabei sollen ökologisch vorteilhafte Verpackungen stärker begünstigt werden als bisher. Jeder, der sich für ökologisch vorteilhafte Verpackungen entscheidet, soll dann Vorteile dadurch haben. Insgesamt sind eine umweltgerechtere Verwertung und eine faire Kostenverteilung wichtige Ziele des neuen Verpackungsgesetzes.

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