POP-Verordnung
(EG) 850/2004
Die Abkürzung POP steht für "persistent organic pollutants" - also schwer abbaubare organische Schadstoffe. Erlassen wurde diese Verordnung, damit Produkte nach ihrer Nutzdauer die Umwelt nicht langfristig belasten oder gar unwiderruflich schädigen.
Für die POP-Verordnung bietet die trade-e-bility GmbH unter anderem folgende Leistungsbereiche: