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POP-Verordnung

(EU) 2019/1021

Die Abkürzung POP steht für "persistent organic pollutants" - also schwer abbaubare organische Schadstoffe. Erlassen wurde diese Verordnung, damit Produkte nach ihrer Nutzdauer die Umwelt nicht langfristig belasten oder gar unwiderruflich schädigen. Für Stoffe, die über die POP-Verordnung geregelt sind, dürfen EU-Mitgliedsstaaten auch nationale, höhere Anforderungen stellen. Rechtliche Hintergrundinformationen rund um die POP-Verordnung Deutschland inklusive POP-Verordnung PDF / POP-Verordnung 2019 PDF können Sie bei der IHK nachlesen.

Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / POP-Verordnung kompakt:

  • In Kraft getreten ist die aktuelle POP-Verordnung 2019. Dabei wurden in erster Linie redaktionelle Änderungen der Vorgänger-Verordnung (EG) Nr. 850/2004 durchgeführt.
  • POP-Verordnung Grenzwerte: Sie haben Fragen zu den geltenden Grenzwerten? Gerne beraten wir Sie hierzu, ein Anruf genügt.
  • POP-Verordnung PFOA: Perfluorocytansäure (PFOA) ist gemäß POP Verordnung eine verbotene Substanz. Wenn Sie mehr zu diesem Punkt erfahren möchten, sprechen Sie unser Team gerne an.
  • POP-Verordnung Liste: Eine Liste mit Stoffen, welche der POP-Verordnung unterliegen, finden Sie bei der Euorpean Chemicals Agency (ECHA).
  • POP-Verordnung Anhang VI: Auch bei Fragen aus Inverkehrbringersicht zum Anhang VI der POP-Verordnung steht Ihnen unser Team gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Diese Produkte sind von der POP-Verordnung betroffen

Im Prinzip sind alle Produkte betroffen.

Rechtskonforme Umsetzung der POP-Verordnung

Laborprüfungen sind zur Umsetzung unumgänglich. Prüfumfänge können aber drastisch reduziert werden, wenn bekannt ist, in wie weit jedes Material auf welche Schadstoffe hin zu untersuchen ist. Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. 

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