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REACh-Verordnung (REACH-VO)

(EC) 1907/2006

Reach-Verordnung Bedeutung: REACh steht als Abkürzung für die „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Erzeugnissen“ (Deutsche Übersetzung, REACh ist die Abkürzung der englischen Pendants dieser deutschen Wörter). Zweck der REACh-Verordnung (EC) 1907/2006 ist es, gefährliche Substanzen zu limitieren und als gefährlich vermutete Substanzen zu überwachen. Sie unterscheidet grundsätzlich in Stoffe, Gemische (Zubereitungen) und Erzeugnisse. Die meisten Verbraucherprodukte sind Erzeugnisse. Rechtliche Hintergrundinformationen rund um die REACh-Verordnung finden Sie hier bei unserem Partner, der IT-Recht Kanzlei.

Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / REACh-Verordnung kompakt / REACh für Dummies:

  • REACh-Verordnung 2020 / REACh-Verordnung 2021: Zum Jahreswechsel zwischen 2020 und 2021 haben sich einige Regularien geändert. Vor allem wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass es neue Pflichten bezüglich der SCIP-Datenbank gibt.
  • Der REACh-Verordnung Anhang 17 beinhaltet Stoffe und Stoffgruppen, für welche gesetzliche Beschränkungen gelten. Bei fragen zu diesem Artikel beraten wir Sie gerne.
  • REACh-Verordnung Artikel 33 bezieht sich auf die Pflicht eines Inverkehrbringers, dass sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" ab einem prozentualen Anteil über 0,1% gemeldet werden müssen. Hierzu geben wir Ihnen ebenfalls gerne weiterführende Informationen. Die ECHA (European Chemicals Agency) ist die verantwortliche Stelle, welche die SCIP-Datenbank mit den Einträgen verwaltet.
  • REACh-Verordnung Englisch: Reach Regulation
  • REACh Konformitätserklärung: Eine gelungene Formulierungshilfe bietet die IHK hier. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine Erklärung für Ihren individuellen Fall zu administrieren.

Diese Produkte sind von der REACh-Verordnung betroffen

Jedes Verbraucherprodukt ist betroffen. Komplette Produkte wie

  • Vasen
  • Toaster
  • Tablets

gelten als Erzeugnisse.

Flüssige oder pastöse Stoffe wie

  • Tinten
  • Cremes
  • Klebstoffe

sind dagegen als Zubereitungen einzuordnen.

Rechtskonforme Umsetzung der REACh-Verordnung

Unter REACh haben Erzeugnisse eine besondere Stellung. Denn Produzenten, Lieferanten und Verwender von Erzeugnissen können unter der REACh-Verordnung unter bestimmten Bedingungen sowohl Informations- und Mitteilungspflichten als auch die Pflicht zur Registrierung von Stoffen haben.
REACh unterscheidet in

  • Verbote, die für gefährliche Substanzen im Anhang XVII der Verordnung angegeben sind und
  • Meldungsverpflichtungen für Substanzen (SVHC für „substances of very high concern“), die als gefährlich vermutet, aber noch weiter beobachtet werden.

Letztere sind mit einem pauschalen Grenzwert von 0,1 mg/kg belegt, oberhalb dessen diese Substanzen zu melden sind. Die Meldung erfolgt seit dem 1.1.2021 EU-weit über die SCIP-Datenbank der ECHA.

Laborprüfungen sind zur Umsetzung unumgänglich. Prüfumfänge können aber drastisch reduziert werden, wenn bekannt ist, in wie weit jedes Material auf welche Schadstoffe hin zu untersuchen ist. Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

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