Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Neue Textilkennzeichnung sowie Produktpass für Textilien?

Eine nachhaltige und kreislauffähige Strategie für Textilien setzt bei der Herstellung und dem Verbrauch von Textilien an

Eine nachhaltige und kreislauffähige Textilstrategie setzt bei der Herstellung und dem Verbrauch von Textilien an. Das allgemein als Textilstrategie bezeichnete Aktionsprogramm der EU hat ihren Ursprung im Europäischen Grünen Deal (Green Deal), sowie im Aktionsplan der Kreislaufwirtschaft und der Industriestrategie. Inhaltlich umfasst die Textilstrategie verbindliche EU-weite Verordnungen zu Ökodesign, Textilkennzeichnung sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und spiegelt sich in der geplanten Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wider.

Die negativen Auswirkungen schnelllebiger und kaum recyclingfähiger Textilien auf die Umwelt sind immens, daher sieht die EU-Kommission hier starken Regelungsbedarf, um dem „Fast-Fashion-Trend" entgegenzuwirken. Die EU-Vorschriften für Textilien werden verstärkt, um eine Umstellung auf nachhaltigere Produkte zu fördern und die Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Die Vision der EU-Textilstrategie ist es, bis 2030 sämtliche Textilerzeugnisse innerhalb der EU langlebig und recyclingfähig zu machen. Produkte sollen vorwiegend aus Recyclingfasern bestehen und frei von gefährlichen Stoffen sein. Es wird angestrebt, dass die Herstellung von Textilien strengen Richtlinien zur Einhaltung sozialer Rechte unterliegen sollte, um eine nachhaltige und soziale Produktion zu gewährleisten.

Ähnlich wie bei Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen, soll auch für Textilien eine erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility - kurz: EPR) formuliert werden. Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, die Kosten für die Bewirtschaftung von Textilabfällen zu tragen und einer Transparenzpflicht für unverkaufte Ware nachkommen. Ab 2025 wird von allen EU-Mitgliedstaaten erwartet, dass sie Textilien getrennt sammeln, um den Übergang zu nachhaltigeren Textilien zu unterstützen. Auch hier sollen Hersteller finanziell dazu beitragen, Kapazitäten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling zu schaffen. Die Höhe der Zahlungen der Hersteller an das EPR-System soll auf der Grundlage der Umweltleistung der Textilien angepasst werden, ein Prinzip, das als "Ökomodulation" bekannt ist.

Die Strategie unterstützt außerdem die Erforschung innovativer Technologien für die Textilindustrie, einschließlich des vielversprechenden Faser-zu-Faser-Recyclings, als Teil der Bemühungen gegen Fast Fashion und Textilabfälle.

Die nächsten Schritte: Nachdem die Europäische Kommission im Juli 2023 Vorschriften vorgeschlagen hat, um die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen verantwortlich zu machen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen in der EU zu unterstützen, wird dieser Vorschlag der Kommission derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Sowohl die take-e-way GmbH als auch die trade-e-bility GmbH werden den weiteren Gesetzgebungsprozess genau verfolgen und maßgeschneiderte Lösungen für Hersteller, Importeure und Händler entwickeln, um den Übergang zu nachhaltigeren Textilien zu erleichtern und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus bieten wir bereits heute eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um das Thema Textilprodukte (Bekleidung, Möbel, Matratzen, Spielzeug usw.) an, darunter:

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