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Druckgeräterichtlinie

2014/68/EU

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU richtet sich an druckhaltende Behälter und Einrichtungen für Fluide mit einem zulässigen Überdruck von mehr als 0,5 bar. Diese Richtlinie nennt zahlreiche Ausnahmen, so dass eine Einzelfallbetrachtung in vielen Fällen notwendig ist. Es handelt sich um eine CE-Richtlinie, d.h. sie fordert eine EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung für das Produkt. Zuletzt aktualisiert wurde die Druckgeräterichtlinie 2018 (Stand Januar 2021). Weitere rechtliche Informationen zum Thema sicherer Handel mit Druckgeräten / Druckgeräterichtlinie online finden Sie hier bei EU-Richtlinien-online.de.

Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / Druckgeräterichtlinie kompakt:

  • Ein Druckgeräterichtlinie Kategorie Rechner ist ein Tool, welches einige Anbieter im Internet bereitstellen, damit eine Druckgeräterichtlinie Kategorie Einstufung vorgenommen werden kann. Diese Rechner helfen Ihnen allerdings nur bei der Ermittlung der Druckgeräte Kategorien weiter, wenn Sie alle notwendigen Dokumente zur Hand haben. Was Sie benötigen? Kontaktieren Sie gerne unser Team und wir helfen Ihnen weiter - gerne auch telefonisch - dies geht oft viel schneller, als mit dem Rechner-Tool.
  • Zu den Kategorien zählen im Sinne der Druckgeräterichtlinie Rohrleitungen, Behälter, Schnellkochtöpfe, Ausrüstung mit Sicherheitsfunktion und viele weitere mehr. Mehr Infos dazu gerne in einem persönliche Gespräch!
  • Druckgeräterichtlinie Diagramme befinden Sich im Anhang der Richtlinie. In Anhang 3 lassen sich Diagramme zur Konformitätsbewertung finden. Sollten Sie Hilfe beim Umgang mit den Diagrammen benötigen, beraten wir Sie im Rahmen unserer Compliance Adhoc Beratung gerne.
  • Sie interessieren sich dafür, Ihre Druckgeräterichtlinie Fluidgruppe zu ermitteln? Sprechen Sie uns ebenfalls gerne an.

Diese Geräte sind von der Druckgeräterichtlinie betroffen

Viele Druckgeräte sind im industriellen Bereich zu finden. Im Haushaltsbereich finden sich z.B.

  • Schnellkochtöpfe
  • Behälter
  • etc.

Rechtskonforme Umsetzung der Druckgeräterichtlinie

Die Druckgeräte-Richtlinie fordert zur Umsetzung die Erstellung einer Risikobewertung des Produkts. Zudem muss eine Kategorisierung (I – IV) des Geräts vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis der Bewertung und Kategorisierung ergibt sich eine Liste an Prüfungen, die an dem Gerät vorgenommen werden müssen. Die Befunde aus den Prüfberichten sind Bestandteil der technischen Dokumentation des Produkts und Grundlage der zu erstellenden EU-Konformitätserklärung.

Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. 

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