Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Batteriegesetz BattG

Ihr Dienstleister rund um die Verpflichtungen aus der EU Batterieverordnung

Das Batteriegesetz (BattG) ist die Umsetzung der Batterierichtlinie in deutsches Recht. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Unter anderem schreibt das BattG verbindliche Sammelziele sowie differenzierte Recyclingeffizienzen für Cadmium, Blei und Quecksilber enthaltende Gerätealtbatterien vor und verpflichtet die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei dem zentralen Melderegister als Hersteller anzumelden, damit sie weiterhin Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen.

Durch die Beteiligung an einem flächendeckenden Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien kommen die Hersteller und Importeure von Gerätebatterien ihrer Rücknahme- und Verwertungspflicht nach.

Zudem sind die Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen und gegenüber dem Umweltbundesamt anzugeben, wie viele Batterien oder Akkumulatoren im jeweiligen Vormonat von ihnen verkauft worden sind.

Einfache Komplettlösung zum Batteriegesetz gesucht? Kein Problem!

Die trade-e-bility GmbH bietet Ihnen über unsere Schwestergesellschaft take-e-way GmbH eine Komplettlösung für das Batteriegesetz (BattG) an: Beratung, Registrierung, Lösungen zur Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren oder die komplette Anmeldung als Batteriesammelstelle. Mit take-e-way können Sie Ihre Verkaufsmengen einfach online melden – für Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten, denn take-e-way bietet die Abwicklung der Batterierichtlinie EU-weit an.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

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Haben Sie weiteres Interesse?

Wenn Sie sich gerne einen Überblick zum Thema verschaffen möchten, melden Sie sich hier zu unserem kostenfreien Webinar BattG Kompaktschulung: Batteriegesetz für Einsteiger an. Dauer: ca. 60 Minuten - das Webinar findet pro Monat einmal im Rahmen unserer Academy statt.