Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Marktüberwachung Full-Service

Rechtlicher Hintergrund und Konsequenzen

Mit der Markt­überwachungs­ver­ord­nung (EU) 2019/1020 möchte die EU eine wesentlich strengere und effizientere Marktüberwachung innerhalb der EU gewährleisten. Es gibt klarere Vorschriften, schärfere Kontrollmechanismen und eine abgestimmte und engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. So wurden effektive Mittel geschaffen, um nicht mit den einschlägigen Gesetzen im Einklang stehende Produkte schneller vom Markt nehmen oder direkt vom Markt fernhalten zu können. Ziel der Maßnahme: Verbraucher sollen geschützt und Wettbewerbsverzerrungen - besonders durch den zunehmenden nicht regulierten Import über Marktplätze aus Drittländern - abgebaut werden. Neben dem Hersteller, dem Importeur und dem Händler ist nun auch der Fulfilmentdienstleister sowie der Marktplatzbetreiber in die Verantwortung zu ziehen, wenn Produkte nicht den allgemein gültigen Produktsicherheitsbestimmungen entsprechen.

Neben der Markt­überwachungs­ver­ord­nung hat die Bundesregierung mit dem Marktüberwachungsgesetz zusätzlich einen Gesetzentwurf zur einheitlichen Marktüberwachung von europäisch harmonisierten und nicht harmonisierten Non-Food-Produkten vorgelegt. Da die Markt­überwachungs­ver­ord­nung nur für Produkte gilt, für die eine Konformitätserklärung zu hinterlegen ist, hat die Bundesregierung eine Lücke bei Produkten identifiziert, die derzeit nur durch das Produktsicherheitsgesetz reguliert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Verbraucherprodukte wie Dekoartikel, Feuerzeuge und Leitern. Durch das Marktüberwachungsgesetz soll nun für diese Produkte der Verbraucherschutz im Onlinehandel maßgeblich gestärkt werden.

Einen großen Einfluss werden beide Regelungen auf Verbraucherprodukte haben, die über Online-Marktplätze vertrieben werden. Die Überwachungsbehörden haben nun umfangreiche Möglichkeiten, den Vertrieb von nicht sicheren Verbraucherprodukten über Marktplätze einzuschränken und somit die Marktplätze in die Pflicht zu nehmen, nur noch sichere Verbraucherprodukte anzubieten. Sollten Sie von der neuen Gesetzgebung Marktüberwachung 2021 betroffen sein: Handeln Sie jetzt - wir unterstützen Sie!

Wer ist wie als Wirtschaftsakteur betroffen?

Ihr Produkt darf nur auf dem Markt bereit gestellt werden, wenn es einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU gibt. Pflichten des Artikels 4 gelten für die in Artikel 4 Abs. 5 genannten Rechtsakte (17 Verordnungen und Richtlinien von Bauprodukten über EMV bis hin zu Messinstrumenten).

Wirtschaftsakteure sind:

  • Hersteller in der EU
  • Importeur (falls kein EU-Hersteller vorhanden)
  • Bevollmächtigter (schriftliches Mandat!)
  • Fulfillment Dienstleister (falls keiner der vorherigen Akteure vorhanden). 

Fulfillment Dienstleister:

Wer im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung zumindest zwei der vier folgenden Dienstleistungen anbietet,ohne Eigentümer des Produkts zu sein:

  • Lagerung
  • Verpackung
  • Adressierung und Versand
  • Ausnahme sind Postdienstleister. 

 

Unsere Leistungen

Wir machen Ihre Produkte fit für die Markt­überwachungs­ver­ord­nung!

Die e-systems Gruppe, zu der neben uns zwei Schwesterfirmen gehören, setzt alle Anforderungen aus der Markt­überwachungs­ver­ord­nung und dem Marktüberwachungsgesetz für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfilmentdienstleister und Marktplätze um.                                     

  • Wir ermitteln die Betroffenheit für Ihre Produkte
  • Bewerten den Stand der Marktfähigkeit anhand vorhandener Dokumente
  • Erstellen für einen Handlungsleitfaden
  • Schließen Compliancelücken
  • Erledigen und betreuen alle notwenigen Registrierungen in den behördlichen Registern
  • Sichern den nachhaltigen Verkauf durch ein umfangreiches After-Sales-Programm (inkl. Marktbeobachtungen, Behördenkommunikationen, Retourenmanagement u.v.m.)
  • Wir arbeiten als Ihr Bevollmächtigter, Ihr Drittbeauftragter, Ihr Dienstleister - und vor allem als starke und erfahrene Partner an Ihrer Seite.

Weitere Informationen Sie hier: Bevollmächtigten nach dem Produktsicherheitsgesetz

Jetzt Kontakt aufnehmen!

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