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CE-Richtlinien Übersicht

EU-Richtlinien und -Verordnungen zur CE-Kennzeichnung

In den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde ein länderübergreifender Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten in der EU geschaffen. Grundprinzip ist die Eigenverantwortlichkeit des Inverkehrbringers. Ein Meilenstein war die Festlegung CE-relevanter Produkte, für die die Eigenverantwortlichkeit in einer CE- später EU-Konformitätserklärung bzw. -Leistungserklärung verpflichtend zu dokumentieren ist. Rechtliche Hintergrundinformationen zur CE-Kennzeichnung finden Sie in diesem Artikel unseres Partners, der IT-Recht Kanzlei.

Wichtige Hinweise zu diesen Richtlinien / CE-Richlinien kompakt:

  • Die Abkürzung CE steht für Communauté Européenne. Dies ist Französisch und bedeutet übersetzt Europäische Gemeinschaft. Das Symbol CE steht für Vorschriften, welche in Europa harmonisiert Anwendung finden. Ziel ist eine Vereinfachung des Warenverkehrs am europäischen Binnenmarkt.
  • Aktuell (Stand Januar 2021) gibt es über 20 verschiedene CE-Richtlinien und -Verordnungen, welche sich auf verschiedenste, teilweise sehr genau definierte Produkte oder Produktgruppen beziehen. Beispielsweise gibt es für Aufzüge, Druckgeräte, Bauprodukte und Spielzeuge jeweils eigene Gesetzesgrundlagen.
  • Die aus den CE-Richtlinien und -Verordnungen resultierende Kennzeichnung bedeutet nicht, dass ein Produkt in Europa produziert wurde, sondern, dass es vor der Erstinverkehrbringung einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde und sich jemand für die Einhaltung der gesetzlichen Produktanforderungen verantwortlich zeigt.
  • Die CE-Kennzeichnung eines Produktes verläuft in sechs Schritten: 1. Identifikation der für ein Produkt relevanten gesetzlichen Produktanforderungen 2. Bewertung der speziellen Risiken für das Produkt (Anfertigung einer Risikoanalyse) und Festlegen der Maßnahmen zur Risikominderung, z.B. durch Nutzung harmonisierter Normen 3. Ggf. Hinzuziehen einer benannten Stelle für ein Konformitätsbewertungsverfahren 4. Umsetzung der Maßnahmen, z.B. das Produkt testen und die Konformität überprüfen lassen 5. Technische Dokumentation zusammenstellen und bereithalten 6. CE-Kennzeichen rechtskonform am Produkt anbringen und Verfassen der EG-Konformitätserklärung bzw. -Leistungserklärung.

Sollten Sie Hilfe bei diesem Prozess benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Kompetenzen: Auflistung der CE-Richtlinien

*: Diese Richtlinien fallen nur teilweise in unsere Kompetenz. Hier arbeiten wir ggf. mit Partnerunternehmen zusammen

Rechtskonforme Umsetzung der CE-Richtlinien und -Verordnungen

Zur Umsetzung der Anforderungen zeigt die EU mehrere Möglichkeiten auf, die durch „Module“ abgebildet werden. Wir nutzen zur Umsetzung das „Modul A“, welches für Importunternehmen in nahezu jedem Fall die günstigste Variante ist.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. 

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Zusätzlicher Service für Sie zu den CE-Richtlinien: Hier können Sie eine Blanko EU-Konfirmitätserklärung herunterladen.

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