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Neuigkeiten

PPWR-Stichtag: Was ändert sich ab dem 12.08.? Was muss ich jetzt tun? 

Die neuen Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) treten am 12. August 2026 in Kraft – und weiterhin fragen sich viele Unternehmen: Welche Anforderungen gelten ab diesem Zeitpunkt unmittelbar? Welche neuen Pflichten kommen auf Hersteller und Inverkehrbringer zu? Und welche Änderungen ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen nationalen Verpackungsgesetzen?

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EU-Batterieverordnung: Neue Ausnahmen bei der Austauschbarkeit von Gerätebatterien

Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie einige weitere Produkte sollen von EU-Anforderungen für die Austauschbarkeit von Gerätebatterien ausgenommen werden. Die neuen Vorschriften hat die Europäische Kommission in einem delegierten Rechtsakt beschlossen und betreffen insgesamt sechs neue Produktkategorien. Außerdem hat die Kommission die bestehenden Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien aktualisiert, die den Produktherstellern Anleitungen zur Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen geben sollen.

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EPR-Pflichten der PPWR verstehen

In unserem kompakten PPWR-Online-Workshop am 28. Juli konzentrieren wir uns auf die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gemäß Kapitel VIII der PPWR und den bestehenden nationalen Umsetzungen. Die Teilnehmer erfahren, wer für die EPR-Verpflichtungen verantwortlich ist. Es wird thematisiert, wie die Rollen der Hersteller festgelegt werden und wie sich die Verpflichtungen je nach Vertriebsmodell, Land und Art der in Verkehr gebrachten Verpackungen unterscheiden. Der Workshop bietet einen praktischen Überblick über die wichtigsten EPR-Anforderungen, darunter Registrierungspflichten, Berichtspflichten und das laufende Compliance-Management in den EU-Mitgliedstaaten.

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