Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Nachhaltigkeitsmanagement

Gesetzliche Anforderungen erfüllen oder strategisch neu ausrichten, wir begleiten Sie

Nachhaltigkeit spielt in der Unternehmensführung eine zunehmend wichtige Rolle und kann unterschiedliche Motivationsfaktoren haben. So kann es eine zentrale Strategie eines Unternehmens sein, sich nachhaltig auszurichten. Diese spiegelt damit auch die Motivation des Unternehmens und dessen Werte wider.

Unternehmen sind einer steigenden Erwartungshaltung seitens Gesellschaft, Konsumenten und Kunden ausgesetzt. Dazu kommt eine Zunahme an gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit sowie verschiedener Sorgfaltspflichten. Diese finden sich beispielsweise:

  • im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (EU) 2022/2464)
  • in der Batterieverordnung (BattVO) (EU) 2023/1542
  • in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), Europäische Lieferkettenrichtlinie
  • und weiteren Gesetzgebungen.

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Wie hilft trade-e-bility?

Die trade-e-bility Managementberatung begleitet Sie individuell beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements. Ob Sie einen Eintrag in ein von Ihrem Kunden vorgegebenes Nachhaltigkeitsportal vornehmen, Abfragen Ihres Abnehmers erfüllen müssen oder sich selbst auf einen Nachhaltigkeitsweg begeben möchten – wir erarbeiten gemeinsam auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Unterstützungsmöglichkeiten.

So können die komplexen Anforderungen zusammengeführt, vorhandene und künftige Nachhaltigkeitsmaßnahmen gebündelt sowie klare Strukturen für einen erfolgreichen Umgang mit den Anforderungen geschaffen werden.

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Sind Sie indirekt betroffen?

Selbst wenn Unternehmen nicht direkt von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, nimmt die Komplexität mit steigenden Anforderungen und Vorgaben von Kunden zu. Oftmals werden diese Anforderungen von Abnehmern an kleine und mittelständische Unternehmen weitergegeben, was zu einer indirekten Betroffenheit führt.

Die Verwendung unterschiedlicher Begriffe wie Environmental, Social und Governance (ESG), Corporate Social Responsibility (CSR) oder auch Corporate Responsibility (CR) erschwert dies zunehmend, da die Bedeutung und Nutzung dieser Begriffe von Unternehmen zu Unternehmen verschieden sein kann.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein proaktiver Umgang – unabhängig von den Motivationsgründen – Chancen für das Unternehmen mit sich bringt. Dazu kann beispielsweise die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Kundenbeziehungen, Stärkung der Mitarbeiterbindung aber auch eine verbesserte Positionierung auf dem Arbeitsmarkt zählen.

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Tel.: 040 75068730 - 0

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