Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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ZPÜ / Gema

Die ZPÜ als Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften (u.a. der GEMA) ist für die Abwicklung des Urheberrechts hinsichtlich von Geräten und Medien zuständig, die für eine Privatkopie urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden können.

Hersteller und Importeure, die z.B. Computer, Brenner, USB-Sticks oder bespielbare CDs, DVDs und ähnliches zuerst in Deutschland in Verkehr bringen, müssen laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) Gebühren an die Verwertungsgesellschaften der Rechteinhaber (Künstler) entrichten. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat die Aufgabe, im Namen der deutschen Verwertungsgesellschaften die Vergütungsansprüche geltend zu machen, die ihnen seitens der Geräte- und Leermedienhersteller und -importeure zustehen und das Vergütungsaufkommen an die Verwertungsgesellschaften zu verteilen.
Die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Urheber sind gesetzlich verpflichtet, mit Verbänden, die betroffene Hersteller und Importeure repräsentieren, Gesamtverträge über die Höhe der Vergütungen zu angemessenen Bedingungen abzuschließen. Ziel dieser Verhandlungen ist ein fairer Interessenausgleich aller beteiligten Parteien.

Die ZPÜ hat den VERE e. V. (Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) vertraglich in die bestehenden Gesamtverträge für PCs, Tablets und Mobiltelefone eingebunden. VERE ist die Gründungsorganisation unseres Schwesterunternehmens, der take-e-way GmbH, und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.900 Unternehmen. Durch den Beitritt zu diesen Gesamtverträgen können Mitglieder des VERE e. V. von einem Nachlass von 20 Prozent auf die Tarife der ZPÜ profitieren und haben den Vorteil, Mengenmeldungen an die ZPÜ statt quartalsweise nur alle sechs Monate durchführen zu müssen.
Ein Beitritt zum Gesamtvertrag bedeutet damit weniger Kosten und weniger Bürokratie für Sie.

Hintergrund: Für PCs, Tablets und Mobiltelefone muss eine Urheberabgabe an die Zentralstelle für privatrechtliche Überspielungsrechte (ZPÜ) in der Vertriebskette eines jeden Produktes einmalig geleistet werden. Als Mitglied im VERE-Verband können Sie den Gesamtverträgen beitreten. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im VERE-Verband beträgt nur 25,00 Euro.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft im VERE-Verband finden Sie im VERE Mitgliedsantrag.

Bei Fragen zur Urheberabgabe und dem Beitritt zu den Gesamtverträgen wenden Sie sich gerne an Frau Lydia Petasch unter der Telefonnummer 040/750687-209 oder per E-Mail an beratung@take-e-way.de.

 

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