UKCA und CE-Kennzeichnung Service
Unterschriftsfertige Konformitätserklärung, Kennzeichnung und Verantwortliche Person für Nonfood Produkte
Für viele Produkte ist die CE-Kennzeichnung die Voraussetzung für das Inverkehrbringen bzw. den rechtskonformen Verkauf innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die UKCA-Kennzeichnung gilt hingegen entsprechend für Großbritannien.
Achtung: Zum 12.08.2026 benötigen auch Verpackungen eine EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR (EU-Verpackungsverordnung).
Sie benötigen eine Konformitätserklärung oder haben Fragen zur CE-Kennzeichnung? Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Händler dabei, ihre Nonfood-Produkte CE- und UKCA-konform zu machen. Mit trade-e-bility an Ihrer Seite wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einfach und sicher.
Was ist der Unterschied zwischen CE und UKCA?
Welche Produkte benötigen ein CE-Kennzeichen und wird dabei immer eine EU-Konformitätserklärung benötigt?
Kann ich meine Produkte bei Ihnen zertifizieren lassen?
Ist es möglich, die Konformitätserklärung zu erstellen, wenn ich (noch) keine Zertifizierung habe?
Unsere Leistungen rund um CE & UKCA Konformität

Prüfung & individuelle Beratung
Wir ermitteln Ihren CE- und UKCA-Status Quo. Wir beraten Sie individuell über die gesamte Prozesskette.

CE- & UKCA-Kennzeichnung
Wir analysieren, welche Prüfungen in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind und vermitteln Sie an akkreditierte, unabhängige Prüfinstitute.

EU- oder UKCA-Konformitätserklärung
Wir bereiten Ihnen eine unterschriftsfertige Konformitätserklärung vor und unterstützen bei der technischen Dokumentation.

take-e-way GmbH
Schlossstraße 8 d-e
22041 Hamburg
Tel: +49 40 75068730 - 0
E-Mail: sales@trade-e-bility.de

