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Gemeinsam mit externen Experten beleuchten wir zentrale Themen für den erfolgreichen und rechtskonformen Verkauf nach Großbritannien: Steuern, Zollrecht sowie EPR & Produkt-konformität. Diskutieren Sie mit uns – stellen Sie Ihre Fragen – bringen Sie Ihre Erfahrungen ein!

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FEHLENDE CE-KENNZEICHNUNG

Fehlende CE-Kennzeichnung auf dem Produkt ist ein Wettbewerbsverstoß.
Das OLG Köln hat im Urteil vom 25.10.2017 (Aktenzeichen 6 U 194/16) entschieden, dass das CE-Zeichen auf dem Produkt anzubringen ist, wenn die Mindestgröße von 5 mm eingehalten werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Beleuchtungskörper. Das Gericht sah das Unterlassen der CE-Kennzeichnung als Wettbewerbsvorteil an. TMK weist darauf hin, dass neben der zur Verfügung stehenden Fläche für das CE-Zeichen es noch weitere Kriterien gibt, die eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt nicht erforderlich machen. Lassen Sie sich gern von uns beraten.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

sales@trade-e-bility.de