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Neue EU-Regulierungen und strengere Vorschriften in der Praxis umsetzen
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Recht auf Reparatur verabschiedet: EU-Richtlinien erweitern Herstellerpflichten

Zum 31. Juli 2026 wird die Herstellerverantwortung durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 stark ausgeweitet. Das neue „Recht auf Reparatur“ soll in erster Linie Nachhaltigkeitsziele begünstigen, bedeutet jedoch auch ausgeweitete, verbindliche Pflichten für Hersteller technischer Geräte. Produkte wie Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke), elektronische Displays, Smartphones, Telefone, Tablets, Staubsauger, Server, Datenspeicher und Schweißgeräte sind betroffen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 15. Januar 2026 einen Referentenentwurf, der „zur Förderung der Reparatur von Waren“ dienen soll.

Worum geht es beim Recht auf Reparatur?
Basierend auf dem Entwurf der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur sollen Verbraucher defekte Geräte künftig auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren lassen können. Dementsprechend sollen Hersteller Produkte wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones mehrere Jahre lang zu einem angemessenen Preis reparieren. Das Recht auf Reparatur soll nicht nur die Verbraucherrechte stärken und die Kreislaufwirtschaft fördern, sondern auch die Harmonisierung verschiedener nationaler Vorschriften im EU-Binnenmarkt unterstützen. Das wichtigste Ziel ist dabei, nachhaltigen Konsum voranzutreiben und das Nachhaltigkeitsziel 12 der UN-Agenda zu erreichen. „Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens“, sagt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig. Da Aufbereiten günstiger und umweltschonender ist, sollen Verbraucher durch den Entwurf motiviert werden, ihre Geräte zu reparieren, statt sie zu ersetzen.

Welche Pflichten ergeben sich für Hersteller?
Hersteller müssen Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren, wenn diese grundsätzlich reparierbar konstruiert wurden. Die Reparatur muss „unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis“ erfolgen. Zudem sollen Hersteller Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturinformationen zu fairen Konditionen bereitstellen. Software- oder Hardware-Sperren, technische Schutzmaßnahmen gegen unabhängige Reparaturen oder Blockaden von Ersatzteilen dürfen eine Reparatur weder verhindern noch erschweren. Auch wenn zuvor ein unabhängiger Reparaturdienst an einem fraglichen Gerät gearbeitet hat, darf eine Reparatur nicht verweigert werden.

Das Recht auf Reparatur erlaubt Verbrauchern Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung, selbst wenn ein Defekt erst später auftritt. Geräte wie Waschmaschinen müssen zehn Jahre und Smartphones sieben Jahre reparierbar bleiben, wobei das Herstellungsdatum hierfür entscheidend ist. Reparatur- und Ersatzteilpflicht laufen zu diesem Zweck parallel.

Welche Fristen gelten für die Reparatur?
Reparaturen müssen zeitnah nach Übergabe oder Zugang des Geräts bereitgestellt werden. Währenddessen können günstige oder kostenlose Ersatzgeräte verliehen werden. Der Reparaturanspruch gilt für mehrere Jahre ab Produktionsende eines Modells und betrifft alle Produkte mit Ersatzteilpflicht. Hersteller sollen künftig in diesem Zeitraum die Geräte auch tatsächlich reparieren.   

Welche Transparenz- und Informationspflichten gelten für Hersteller?
Welche Produkte bei ihnen repariert werden können, welche Richtpreise hierfür gelten und wie die Reparaturprozesse ablaufen, sollen öffentlich und klar ausgelegt werden. Diese Informationen müssen barrierefrei zugänglich sein, etwa über eine Webseite oder einen digitalen Produktpass. Wer absichtlich eine Reparatur verhindert oder fälschlicherweise für unmöglich, riskant oder unerwünscht erklärt, muss hingegen mit Bußgeldern rechnen.

Wie wird die Reparatur gegenüber einem Neukauf gestärkt?
Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur anstelle eines Neuerwerbs, verlängert sich die Garantie von zwei auf drei Jahre und die Haftungsdauer um zwölf Monate. Auch bei später auftretenden oder nicht nachweisbaren Mängeln besteht Anspruch auf Reparatur, wobei die Beweislastumkehr weiterhin für ein Jahr besteht. Ist ein Produkt nicht reparierbar, liegt ein Sachmangel vor, sodass Gewährleistungsansprüche gelten.  

Mit dem neuen Recht auf Reparatur wird außerdem der Mangelbegriff (§ 434 BGB) erweitert und umfasst nun: 

  • Haltbarkeit
  • Reparierbarkeit
  • Funktionalität
  • Kompatibilität
  • Sicherheit

In allen EU-Ländern soll das Recht auf Reparatur gleichermaßen gelten. Zudem werden Gutscheine, Boni oder niedrigere Mehrwertsteuern zu diesem Zweck eingeführt.

Wie wird das Recht auf Reparatur umgesetzt?
Um Transparenz bei Mängeln, Preisen, Fristen und Ersatzgeräten zu gewährleisten, soll europaweit ein Reparaturformular eingeführt werden. Wer es nutzt, ist 30 Tage an Preis und Bedingungen gebunden, wobei Diagnosekosten vorab kommuniziert werden müssen. Auch eine Europäische Online-Reparaturplattform wird eingerichtet, die Reparaturbetriebe und überholte Waren für Verbraucher offenlegt und auch über Initiativen wie Reparaturcafés informiert. Freie Werkstätten können ebenfalls gelistet werden, wobei die Auswahl dem Verbraucher überlassen bleibt.

Für welche Produkte gilt das Recht auf Reparatur?
Vom Recht auf Reparatur sind die folgenden Produktkategorien betroffenen:

  • Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke)
  • Elektronische Displays
  • Smartphones, Telefone, Tablets
  • Staubsauger
  • Server & Datenspeicher
  • Schweißgeräte
  • Produkte mit bestimmten Akkutypen

Welcher Zeitrahmen gilt für die Umsetzung des Rechts auf Reparatur?
Die nationale Umsetzung erfolgt bis zum 31. Juli 2026. Das Recht auf Reparatur gilt dabei einheitlich für alle Mitgliedstaaten, wobei Verstöße Bußgeld nach sich ziehen. Die EU-Kommission soll die Wirksamkeit der Regelungen bis 2031 prüfen. Abweichende Regeln sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kommission erlaubt.  

Fazit: Die EU-Richtlinie 2024/1799 erweitert merklich die Pflichten für europäische Hersteller. Auch nach Garantieablauf müssen Geräte repariert werden, Reparaturen dürfen nicht erschwert oder verhindert werden. Ersatzteile, Werkzeuge und Informationen müssen leicht verfügbar sein und Transparenzpflichten und Preisvorgaben sollen vereinheitlicht und klarer einzusehen sein. Die EU will mit dem neuen Recht auf Reparatur nachhaltigen Konsum systematisch stärken.

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