Die sogenannte Stop the Clock Richtlinie (EU) 2025/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Termine, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen umsetzen müssen, ist laut einem Bericht von Corporate Disclosures am 16.04.2025 im EU Amtblatt veröffentlicht worden (trade-e-bility berichtete: CSRD & CSDDD Verschiebung kommt). Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie trat somit am 17.04.2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umsetzen.
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