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Online-Workshops zur Verpackungsverordnung
Wir bereiten Sie gezielt auf die PPWR-Hauptthemen vor

Deep Dive Themen: technische Unterlagen und Konformitätserklärung, EPR, praktische Änderungen ab 12.08. Jetzt Themen wählen und Platz sichern.

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

PPWR: Brauche ich eine EU-Konformitätserklärung für meine Verpackungen?

Achtung, kein EU-Verkauf ohne Konformitätserklärung für Verpackungen: Ab dem 12.08.2026 darf man in der Europäischen Union keine Waren oder Produkte einführen oder in Verkehr bringen, wenn für deren Verpackungen keine eigene Konformitätserklärung gemäß der EU Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) erstellt wurden. Dies gilt nicht nur für Verkaufsverpackungen, sondern auch für Transportverpackungen, die unter den Anwendungsbereich der PPWR fallen.
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PPWR Kennzeichnung: Wie muss ich meine Verpackungen kennzeichnen?

Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) gelten schrittweise neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Verpackungen in der gesamten Europäischen Union. Ziel ist es, Verbrauchern das richtige Trennen von Verpackungsabfällen zu erleichtern, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und europaweit einheitliche Kennzeichnungen einzuführen.
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PPWR Sanktionen: Welche Bußgelder drohen nach der EU-Verpackungsverordnung und dem VerpackDG?

Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) gelten ab dem 12. August 2026 europaweit neue Anforderungen an Verpackungen. Gleichzeitig tritt in Deutschland das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) außer Kraft und wird durch das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Das VerpackDG dient künftig als nationales Durchführungsgesetz zur PPWR und regelt unter anderem die Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen. Für Unternehmen stellt sich daher vor allem eine Frage: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die PPWR und das VerpackDG?
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PPWR-Stichtag: Was ändert sich ab dem 12.08.? Was muss ich jetzt tun? 

Die neuen Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) treten am 12. August 2026 in Kraft – und weiterhin fragen sich viele Unternehmen: Welche Anforderungen gelten ab diesem Zeitpunkt unmittelbar? Welche neuen Pflichten kommen auf Hersteller und Inverkehrbringer zu? Und welche Änderungen ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen nationalen Verpackungsgesetzen?
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EU-Batterieverordnung: Neue Ausnahmen bei der Austauschbarkeit von Gerätebatterien

Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie einige weitere Produkte sollen von EU-Anforderungen für die Austauschbarkeit von Gerätebatterien ausgenommen werden. Die neuen Vorschriften hat die Europäische Kommission in einem delegierten Rechtsakt beschlossen und betreffen insgesamt sechs neue Produktkategorien. Außerdem hat die Kommission die bestehenden Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien aktualisiert, die den Produktherstellern Anleitungen zur Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen geben sollen.
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EPR-Pflichten der PPWR verstehen

In unserem kompakten PPWR-Online-Workshop am 28. Juli konzentrieren wir uns auf die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gemäß Kapitel VIII der PPWR und den bestehenden nationalen Umsetzungen. Die Teilnehmer erfahren, wer für die EPR-Verpflichtungen verantwortlich ist. Es wird thematisiert, wie die Rollen der Hersteller festgelegt werden und wie sich die Verpflichtungen je nach Vertriebsmodell, Land und Art der in Verkehr gebrachten Verpackungen unterscheiden. Der Workshop bietet einen praktischen Überblick über die wichtigsten EPR-Anforderungen, darunter Registrierungspflichten, Berichtspflichten und das laufende Compliance-Management in den EU-Mitgliedstaaten.
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Digitaler Produktpass: Abwarten ist keine Option

Der Digitale Produktpass (DPP) wird schrittweise zur Pflicht und Verstöße können für Unternehmen weitreichende Folgen haben. Vertriebsverbote, Bußgelder, Produktrücknahmen und erhebliche Reputationsschäden sind hierbei nur einige der Risiken; Unternehmen sollten demnach den Aufbau ihrer DPP-Strategie nicht länger aufschieben.
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Digitaler Batteriepass ab 2027: Neue Pflichten und Risiken

Der Countdown läuft: ab 2027 wird der digitale Batteriepass zum Pflichtprogramm – und für viele Unternehmen zum Compliance-Test. Fehlende oder fehlerhafte Daten können künftig Marktzugang, Lieferketten und Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Hersteller und Händler müssen jetzt handeln, denn nicht nur die Batterie selbst, sondern auch ihre digitalen Informationen entscheiden über den Erfolg am Markt.
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Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Händler und Hersteller

Das Recht auf Reparatur wird 2026 zur Realität und verändert die Anforderungen an Hersteller und Händler grundlegend. Neue Reparaturpflichten, längere Gewährleistungsfristen, strengere Vorgaben für Ersatzteile sowie die Einführung des Digitalen Produktpasses erhöhen den Druck auf Produktentwicklung, Service und Compliance. Wer seine Prozesse nicht rechtzeitig anpasst, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch steigende Kosten und Wettbewerbsnachteile.
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PPWR: Wer ist Erzeuger bei Eigenmarken des Handels?

Antwort: “When [HANDELSUNTERNEHMEN] sells [MARKENPRODUKT/DRITTMARKE], then [MARKENHERSTELLER] is deemed to be the manufacturer. When [HANDELSUNTERNEHMEN] sells its own brand, [HANDELSEIGENMARKE], then [HANDELSUNTERNEHMEN] is deemed to be the manufacturer, even if the filler is different than [HANDELSUNTERNEHMEN], maybe it is even [MARKENHERSTELLER] that packages a variety of [PRODUKT] for [HANDELSUNTERNEHMEN] only under the brand [HANDELSEIGENMARKE].”, wobei “Manufacturer” der Erzeuger ist. Dies stellt das Verpackungsregister auf Grundlage der offiziellen Leitlinien der EU-Kommission klar; diese Rechtsauffassung ist mit Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt abgestimmt.
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