Sicherstellung einer durchgängigen Rückverfolgbarkeit des Geräts [Abschnitt 25] Pflicht einer Konformitätsbewertung für Importeure [Artikel 9, Absatz 2] Überprüfung der erforderlichen Unterlagen, Bedienungsanleitung und CE-Kennzeichnung durch den Händler [Artikel 10, Absatz 2]
Steigende Verantwortung der Händler für die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln [Kapitel 2, Artikel 6, Absatz 1] Händler müssen Behörden Einsicht in Technische Dokumentation ermöglichen [Kapitel 2, Artikel 6, Absatz 9] Risikobeurteilung ist Teil der Technischen Dokumentation [Anhang III, Nr.2] 10- jährige Aufbewahrungspflicht der Technischen Dokumentation [Anhang III, Modul A, Nr.2]
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