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EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

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Spielzeugrichtlinie

2009/48/EG Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gilt für Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Diese Richtlinie legt Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug fest. Besonderen Schutz wird dabei Kindern unter 3 Jahren eingeräumt. Sie ist eine CE-Richtlinie, d.h. sie fordert eine EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung für das Produkt. Ausführliche rechtliche Hintergründe zum Verkauf von Spielzeug / Spielzeugrichtlinien finden Sie hier bei unserem Partner, der IT-Recht Kanzlei.

Wichtige Hinweise zu dieser Richtlinie / Spielzeugrichtlinie kompakt / Leitfaden Spielzeugrichtlinie:

  • Sie haben Fragen zum Thema Spielzeugrichtlinie Verpackung? Gerne beraten wir Sie - sprechen Sie uns an!
  • Spielzeugrichtlinie EN 71: Diese Norm ist die Europäische Norm für die Sicherheit von Spielzeug. Mehr zur Norm? Melden Sie sich.
  • Spielzeugrichtlinie Drohne / Spielzeugrichtlinie Drohnen: seit Januar 2021 gilt die neue EU Drohnenverordnung 2021. Inwieweit die beiden Richtlinien zusammenhängen, erklären wir Ihnen gerne persönlich.

Diese Produkte sind von der Spielzeugrichtlinie betroffen

Nahezu alle Produkte, die zum Zwecke des Spielens für Kinder unter 14 Jahren in Verkehr gebracht werden fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Allerdings ist der Inverkehrbringer hier nicht frei: Produkte, die zum Spielen verleiten, können ebenfalls unter die Spielzeugrichtlinie fallen. Nicht betroffen sind aber die meisten Sportgeräte und Freizeitartikel.

Beispiele für betroffene Artikel:

  • Holzspielzeuge aller Art
  • Spielzeuge aus Kunststoffen
  • Stofftiere
  • Puppen
  • Brettspiele
  • etc.

Rechtskonforme Umsetzung der Spielzeugrichtlinie

Die Spielzeugrichtlinie fordert zur Umsetzung die Erstellung einer Risikobewertung des Produkts. Aus dem Ergebnis dieser Bewertung ergibt sich eine Liste an Prüfungen, die an dem Produkt vorgenommen werden müssen. Die Befunde aus den Prüfberichten sind Bestandteil der technischen Dokumentation des Produkts und Grundlage der zu erstellenden EU-Konformitätserklärung.

Wir helfen ihnen mit unseren kundenorientierten Dienstleistungen bei der Umsetzung der jeweiligen Produktanforderungen.

-> Nur, wer rechtskonform agiert, ist vor behördlichen Sanktionen sicher geschützt. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. 

Minimieren Sie Ihr Risiko und handeln Sie jetzt!    Kostenfreie Webinare zur Product Compliance

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