Batterierecht-Durchführungsgesetz BattDG

Ihr Dienstleister rund um die Verpflichtungen aus dem BattDG

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist die Umsetzung der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in deutsches Recht. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Unter anderem schreibt das BattDG verbindliche Sammelziele sowie differenzierte Recyclingeffizienzen für Cadmium, Blei und Quecksilber enthaltende Gerätealtbatterien vor und verpflichtet die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich bei dem zentralen Melderegister als Hersteller anzumelden, damit sie weiterhin Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen.

Durch die Beteiligung an einer OfH (Organisation für Herstellerverantwortung) für Altbatterien kommen die Hersteller und Importeure ihrer Rücknahme- und Verwertungspflicht nach. Dies gilt für alle 5 Batteriekategorien:

  • Gerätebatterien
  • Batterie für leichte Verkehrsmittel (LV)
  • Starterbatterien 
  • Industriebatterie
  • EV-Batterien (Elektrofahrzeugbatterien)

Zudem sind die Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen und gegenüber den Organisationen für Herstellerverantwortung anzugeben, wie viele Batterien oder Akkumulatoren im jeweiligen Vormonat von ihnen verkauft worden sind.

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