Recyclingfähigkeit von Verpackungen nach PPWR umsetzen

trade-e-bility unterstützt Sie EU-weit bei Artikel 5 & 6 der Verpackungsverordnung

Seit dem 11. Februar 2025 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen im gesamten europäischen Binnenmarkt. Die PPWR regelt die Gestaltung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen und sorgt so für mehr Nachhaltigkeit und Effizienz in der Kreislaufwirtschaft.

Eine der Kernanforderungen der PPWR: Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Ein zentrales Element der PPWR ist Artikel 6, der Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen festlegt. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie unter realistischen Bedingungen gesammelt, sortiert & in großem Maßstab recycelt werden können.

Die PPWR definiert zudem in Artikel 5 Mindestanforderungen und Schwellenwerte je nach Materialart und technischer Machbarkeit, welche für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind.

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