Seit dem 12. August 2026 gilt die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt anbieten, müssen unter anderem Registrierungen, Konformitätsprüfungen, Kennzeichnungen und Dokumentationen sicherstellen. Für Importeure und Unternehmen mit Direktversand in andere EU-Länder kommen nationale Vorgaben hinzu. Auch Online-Plattformen wie Amazon oder eBay können entsprechende Nachweise und Registrierungsdaten verlangen.
PPWR-Verstöße können schlimmstenfalls existenzbedrohend sein
Fehlende Registrierungen, mangelhafte Kennzeichnungen oder Konformitätsnachweise und andere Verstöße können schnell zu Abmahnungen führen. Diese können unter anderem von Wettbewerbern, qualifizierten Wirtschaftsverbänden oder anerkannten Verbraucherorganisationen ausgesprochen werden. Eine Abmahnung sollte allerdings niemals ungeprüft unterschrieben werden, denn eine Unterlassungserklärung kann weit über den konkreten Vorwurf hinausgehen und langfristige Verpflichtungen sowie Vertragsstrafen auslösen. Zusätzlich drohen Abmahnkosten, Gerichtsverfahren und im schlimmsten Fall sogar Vertriebsstopp. Bei bestimmten Online-Informations- und Kennzeichnungsverstößen kann die Erstattung der Abmahnkosten gesetzlich eingeschränkt sein.
In Deutschland können PPWR-Verstöße zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; bei fehlender, fehlerhafter oder verspäteter Registrierung drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Weitere Risiken bestehen zudem bei Systembeteiligung, Meldungen, Pfandvorgaben, Kennzeichnungen sowie Konformitätsprüfungen und Dokumentationen; zuständig sind die jeweiligen Behörden nach Landesrecht.
Compliance-Fallen vermeiden
Hersteller und Händler sollten Verpackungen systematisch erfassen, ihre rechtliche Rolle bestimmen und alle erforderlichen Registrierungen und Nachweise prüfen. Bei Importware empfiehlt es sich, Lieferanten vertraglich zur Bereitstellung technischer Daten, Prüfberichte und Konformitätsunterlagen zu verpflichten. PIM-, ERP- und Shopsysteme sollten regulatorische Produktdaten strukturiert abbilden. Produkte sollten erst für Import oder Verkauf freigegeben werden, wenn die erforderlichen Informationen vollständig vorliegen.
Abmahnrisiken bestehen zudem außerhalb der PPWR: Vor der Veröffentlichung sollten Produktinformationen, Energiekennzeichnungen sowie Marken- und Bildrechte geprüft werden. Umweltbezogene Werbeaussagen müssen konkret und belegbar sein. Die bloße Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen darf nicht als besondere Umweltleistung dargestellt werden. Für bereits vor relevanten Stichtagen rechtmäßig in Verkehr gebrachte Verpackungen können je nach Fall Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen greifen.
Die nächste Vorgabenwelle rollt schon an
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an drei Rechtsakten, die bis zum 4. Quartal 2026 unter anderem Berechnung und Kontrolle des Rezyklatanteils, Anforderungen an Recyclingverfahren und die Anerkennung von Rezyklaten aus Nicht-EU-Staaten konkretisieren sollen. Damit können weitere Anforderungen an Daten, Rückverfolgbarkeit, Dokumentation, Zertifizierung und Prüfungen entstehen – mit zusätzlichem Aufwand und Kosten, insbesondere für KMU.
Verpackungs- und Produkt-Compliance wird damit zunehmend datengetrieben. trade-e-bility unterstützt Unternehmen dabei, regulatorische Produktdaten frühzeitig vollständig, korrekt und nachweisbar bereitzustellen und Compliance-Prozesse effizient umzusetzen.


