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Abmahnung wegen Produkt-Compliance

Die Rechtsfolgen gehen dabei weit über geltend gemachte Unterlassungsansprüche hinaus, da bei produktbezogenen Abmahnungen Rückrufansprüche in Betracht kommen. Ungemach droht Vertreibern jedoch nicht nur von Wettbewerbern. Auch Behörden können Bußgeldverfahren einleiten, wie z. B. das Umweltbundesamt oder die Bundesnetzagentur.

Wie Rechtsanwalt Johannes Richard von Internetrecht Rostock berichtet, drohen bei produktbezogenen Compliance-Verstößen (sei es eine fehlende Verkehrsfähigkeit aufgrund von Kennzeichnungsmängeln, Zertifizierungsmängeln oder anderer Probleme) sowohl Hersteller, Importeur aber auch dem Händler weitreichende Probleme. Wettbewerber können Compliance-Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnen. Die Rechtsfolgen gehen dabei weit über geltend gemachte Unterlassungsansprüche hinaus, da bei produktbezogenen Abmahnungen Rückrufansprüche in Betracht kommen. Ungemach droht Vertreibern jedoch nicht nur von Wettbewerbern. Auch Behörden können Bußgeldverfahren einleiten, wie z. B. das Umweltbundesamt oder die Bundesnetzagentur.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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