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Achtung, Akkus müssen ab 2027 austauschbar sein

Ab Februar 2027 müssen Hersteller von Kopfhörern, Laptops, E-Readern und Spielekonsolen Batterien einbauen, die Nutzer selbst wechseln können – wer jetzt noch auf fest verbaute Akkus setzt, riskiert massive Produktionsanpassungen. Selbst Tech-Riesen passen sich nun den neuen EU-Vorgaben an; Reparierbarkeit wird zum Pflichtstandard. Betroffen sind unter anderem Kopfhörer, E-Reader, tragbare Spielekonsolen und Laptops.

Ab dem 18. Februar 2027 verpflichtet die EU-Batterieverordnung Hersteller dazu, zahlreiche Elektrogeräte mit Batterien so zu konstruieren, dass die Batterien vom Endnutzer selbst ausgetauscht werden können. Betroffen sind unter anderem Kopfhörer, E-Reader, tragbare Spielekonsolen und Laptops. Ziel ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Elektroschrott zu reduzieren und Reparaturen zu erleichtern. Die Verordnung schreibt vor, dass Batterien während der gesamten Lebensdauer eines Produkts leicht entnommen und ersetzt werden können. Als leicht austauschbar gelten Akkus, die sich mit handelsüblichen Werkzeugen entfernen lassen, ohne Spezialwerkzeuge, Wärme oder Lösungsmittel einsetzen zu müssen. Für Hersteller bedeutet das eine Abkehr von vielen bisherigen Designs mit fest verbauten Akkus. Da globale Produktionslinien oft einheitlich ausgelegt sind, dürften die Anpassungen weit über den europäischen Markt hinaus Wirkung entfalten.

Austauschbare Akkus werden Standard: Konsolenhersteller als Vorreiter

Wie ernst die Vorgaben zu nehmen sind, zeigt ein namhafter Konsolenhersteller. Das Unternehmen hat bereits bestätigt, seine Produkte an die EU-Verordnung 2023/1542 anzupassen. Für seine bekannte Konsole, deren Akku bislang nur schwer austauschbar ist, sollen spezielle EU-konforme Versionen erscheinen. Damit wird deutlich, wie selbst große Elektronikkonzerne ihre Hardware an die neuen Anforderungen anpassen. Die Umsetzung stellt Hersteller jedoch vor Herausforderungen. Während sich Wechselakkus bei Laptops vergleichsweise einfach realisieren lassen, stoßen insbesondere In-Ear-Kopfhörer an physische Grenzen. Die notwendige Miniaturisierung von Treibern, Antennen, Prozessoren, Mikrofonen und Batterien erschwert einen einfachen Akku-Tausch erheblich. Künftig könnten solche Geräte daher größer werden oder höhere Produktionskosten verursachen. Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker sollen hingegen voraussichtlich von der Austauschpflicht ausgenommen bleiben.

Offen sind zudem rechtliche Fragen. Zwar muss die Reparatur mit frei erhältlichen Werkzeugen möglich sein, die Definition lässt Herstellern jedoch Spielraum bei der Wahl spezieller Schraubentypen. Unklar bleibt außerdem, was ein „angemessener Preis“ für Ersatzteile ist. Ohne erschwingliche Ersatzakkus könnte die Reparatur trotz neuer Vorgaben für Verbraucher unattraktiv bleiben. Eine Sonderstellung nehmen Smartphones und Tablets ein. Für sie gelten separate Ökodesign-Regeln, die Ausnahmen vom Wechselakku erlauben, wenn Geräte besonders robust gebaut sind und langlebige Batterien besitzen. Verbraucherschützer kritisieren diese Regelung, da robuste und wasserdichte Geräte ihrer Ansicht nach nicht im Widerspruch zu austauschbaren Akkus stehen. Dadurch könnten ausgerechnet Smartphones, bei denen sich viele Nutzer einen einfachen Akkuwechsel wünschen, von den neuen Vorgaben weitgehend unberührt bleiben.

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