Laut der Mitteilung einer polnischen Zollagentur vom 18.06.2026 an trade-e-bility kontrollieren Zollstellen und weitere Behörden, darunter die Handelsinspektion, künftig verstärkt die Einhaltung der neuen Vorgaben für Verpackungen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die BDO-Nummer und die EU-Konformitätserklärung für eingesetzte Verpackungsmaterialien. Unternehmen, die in Polen im Bereich Abfallwirtschaft, für Produkte und Verpackungen registriert sind, müssen ihre entsprechende BDO-Nummer in den Frachtpapieren und auf den Handelsrechnungen angeben. Fehlt die Registrierung, kann die Zollabfertigung ausgesetzt oder sogar verhindert werden.
Zusätzlich müssen Unternehmen eine EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) für ihre Verpackungsmaterialien vorlegen können. Diese Dokumentation bestätigt unter anderem, dass die verwendeten Materialien keine PFAS enthalten und die geltenden Grenzwerte für Schwermetalle eingehalten werden. Neben der Dokumentenprüfung sind auch physische Kontrollen der Verpackungen vorgesehen.
Unterschiede bei PPWR-Verantwortlichkeiten
Für Unternehmen ist außerdem die rechtliche Unterscheidung zwischen Importen aus Nicht-EU-Staaten und dem Bezug von Waren innerhalb der Europäischen Union relevant. Werden Produkte aus Drittstaaten, wie beispielsweise China, eingeführt, trägt der Importeur die vollständige Verantwortung für die PPWR-Konformität sowie für die Abfallmengenmeldung im BDO-System. Auch die technische Dokumentation muss eigenständig beim Hersteller beschafft werden. Anders verhält es sich bei Waren, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezogen werden. Zwar erfolgt die Abwicklung im BDO-System vergleichbar, die Verantwortung für die Zertifizierung und die Verpackungsstruktur nach PPWR liegt jedoch in der Regel bei dem Hersteller, der das Produkt erstmals auf dem europäischen Markt bereitgestellt hat.
Verpackungs-Compliance als Schlüssel zur reibungslosen EU-Einfuhr
Um Risiken bei der Einfuhr zu minimieren, sollten Unternehmen ihre Prozesse frühzeitig absichern. Empfehlenswert ist daher, ausländische Lieferanten vertraglich dazu zu verpflichten, jeder Rechnung detaillierte Gewichtsangaben der Verpackungen beizulegen, aufgeschlüsselt nach Materialien wie Kunststoff, Papier und Holz. Ebenso sollten erforderliche Konformitätserklärungen nach PPWR sowie Laborprüfungen zum Nachweis der PFAS-Freiheit bereits vor dem Versand vorliegen und nicht erst dann angefordert werden, wenn die Ware bereits in einem Hafen wie Gdynia oder Hamburg eingetroffen ist. Für Händler, Hersteller und Importeure mit Polen-Geschäft wird die vollständige Dokumentation der Verpackungen damit zu einem entscheidenden Faktor für einen reibungslosen Warenverkehr und die Einhaltung der neuen PPWR-Anforderungen.
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