Aktualisierung: ElektroGKostV – Widerspruchsoption

Fürth/Hamburg – Die Stiftung EAR informierte uns dankenswerter Weise, dass seit dem 17.06.2010 keine Kostenbescheide mehr auf der Basis der alten, ungültigen Kostenverordnung erlassen werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Monatsfrist für Einlegung eines Widerspruchs sowie als ergänzende Information, dass die Gebühren jeweils aufgrund der zum Zeitpunkt des Antrags bestehenden Gebührenordnung ermittelt werden.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

sales@trade-e-bility.de