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BAFA prüft Lieferkettengesetz Umsetzung

Von Partnerverbänden und aus beteiligten Kreisen erhält trade-e-bility Informationen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereits jetzt Unternehmen bzgl. der Umsetzung des Lieferkettengesetzes anschreibt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die ersten Berichte nach den Vorgaben im Juni 2024 überprüfen.

Wie unser Partner VFI (Verband der Fertigwarenimporteure/German Importers) berichtet, erhielten schon jetzt zahlreiche Unternehmen aus dem Bekleidungssektor die klare Aufforderung sich noch vor Ostern zu erklären, wie der Stand der Umsetzung bei den Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes („Lieferkettengesetz“ bzw. kurz LkSG) ist.

Zudem hat trade-e-bility aus beteiligten Kreisen erfahren, dass das BAFA Ende März alle großen Unternehmen angeschrieben bzw. angefragt hat, wie der Stand bei der Einrichtung eines Beschwerdemechanismus ist und ob die Unternehmen einen Menschenrechtsbeauftragten benannt haben.

Wenn Sie vom Lieferkettengesetz bzw. Anfragen dazu betroffen sind, finden Sie hier Unterstützung.

„Wie gehe ich mit Anfragen meiner Kunden zu CoC, Lieferketten- und Nachhaltigkeitsmanagement-Systemen um?“ ist das Thema am Freitag, dem 21.04.2023, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich Ihre Fragen zu stellen und mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen.

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