Wie die Europäische Kommission berichtet, hat diese am 21.05.2025 im Rahmen ihres Omnibus IV Paketes auch die Sorgfaltspflichten nach der EU Batterieverordnung aufgegriffen. Weitere Informationen zum Omnibus IV Paket können Sie gerne den beiden folgenden Links entnehmen:
- Kommission schlägt Vereinfachungsmaßnahmen vor, um EU-Unternehmen weitere 400 Mio. EUR pro Jahr einzusparen
- Omnibus IV Vereinfachungspaket
Im Rahmen dieses Omnibus Paketes wurde der „Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 hinsichtlich der Pflichten der Wirtschaftsakteure im Hinblick auf Strategien zur Sorgfaltspflicht im Umgang mit Batterien“ veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie den Entwurf dem folgenden Link: COM(2025) 258 final
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Kernelemente des Vorschlages:
- Verschiebung des Geltungsbeginnes der Sorgfaltspflichten nach der EU Batterieverordnung um 2 Jahre (Neuer Geltungsbeginn 18.08.2027).
- Leitlinien sollen bis zum 26.07.2026 veröffentlicht werden.
- Leitlinien sollen möglichst „Hand in Hand“ mit den Leitlinien der CSDDD entwickelt werden.
- Keine inhaltlichen Änderungen vorgesehen.
Hintergrund:
- Zeit für Wirtschaftsakteure, sich besser vorzubereiten (u.a. mit Leitlinien).
- Zeit für Einrichtung von notifizierten Stellen und anerkannten Systemen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um einen Vorschlag handelt. Die Entwicklung und der konkrete Inhalt nach Entschluss müssen weiter beobachtet werden. Unsere Dienstleistung des Legal Monitorings hilft Ihnen dabei, diese Entwicklung weiter zu beobachten.
Fragen zu Batterie-Sorgfaltspflichten oder zur EU Batterieverordnung? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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