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Batterien müssen entfernbar sein

Neue Leitlinien der EU Kommission regeln die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und Batterien leichter Verkehrsmittel. Der Text ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum.

Am 10.01.2025 hat die EU Kommission die „Leitlinien der Kommission zur Vereinfachung der harmonisierten Anwendung der Bestimmungen über die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542“ veröffentlicht.

Die Leitlinien dienen der Anwendung der Bestimmungen über die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LV-Batterien gemäß der EU Batterieverordnung und zielen auf die Umsetzung von Artikel 11 der Batterieverordnung zur Entnahme- und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LMT-Batterien ab. Der Text ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum. Ziel ist die Vereinfachung der Regeln für Geräte- und leichte Verkehrsmittel-Batterien, die ab 2027 gelten. Dabei werden Ausnahmen, Sicherheits- und Kompatibilitätsaspekte sowie Anforderungen an Fachleute thematisiert, um nachhaltigere Produkte und Verbraucherfreundlichkeit zu fördern.

Die weitreichenden Neuerungen führen aktuell zu zahlreichen Rückfragen sowie Unsicherheit der Händler und Hersteller. 

Daher bietet trade-e-bility eine individuelle, vollumfängliche Online-Schulung an, in der Sie erfahren, welche Anforderungen die EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Die Schulungsmodule enthalten unter anderem eine Einführung in die neue EU Batterieverordnung sowie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Dokumentation, Batteriepass, erweiterte Herstellerverantwortung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Mehr Infos und Beratung zur EU Batterieverordnungs-Schulung finden Sie hier:

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trade-e-bility unterstützt Sie gerne mit weiteren Leistungen bei der Erfüllung der EU Batterieverordnung und steht für Ihre Fragen unter 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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Oliver Friedrichs
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