Batterieverordnung: Bestehen Ihre Prozesse den nächsten Compliance-Test?

Die EU-Batterieverordnung stellt Hersteller, Importeure und Händler durch Informations- und Nachweispflichten vor neue Herausforderungen bei Produktdaten, Lieferanteninformationen und Dokumentation. Entsprechende Prozessanpassungen sollten zeitnah vorgenommen werden.

Seit dem 18. August 2026 gelten weitere Vorgaben der EU-Batterieverordnung für Hersteller, Importeure und Händler. So müssen Batterien unter anderem Angaben zur Kapazität beziehungsweise bei Einwegbatterien zur durchschnittlichen Nutzungsdauer enthalten. Für Kobalt, Lithium und Naturgrafit gelten zusätzliche Informationspflichten ab einem Anteil von 0,1 Prozent des Batteriegewichts. Die Regeln gelten auch für fest verbaute Akkus in Smartphones, Tablets und Notebooks.

Händler sollten von Lieferanten entsprechende Nachweise zur Konformität einholen. Bei Importware gelten zusätzliche Verantwortlichkeiten. Bereits im Sortiment befindliche Produkte müssen allerdings nicht automatisch aus dem Verkauf genommen werden; entscheidend dafür sind Marktzugang sowie Übergangs- und Ausnahmeregelungen.

Auch der digitale Batteriepass soll nun schrittweise umgesetzt werden. Die festgelegten Zugriffsrechte für Reparatur- und Recyclingbetriebe beeinflussen jetzt schon die künftige Gestaltung der Lieferkette. Die verpflichtende Nutzung von QR-Codes für zusätzliche digitale Batterieinformationen startet grundsätzlich am 18. Februar 2027.

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