Kunden von trade-e-bility fragen immer häufiger nach chemischen Produktanforderungen und REACh. Hier finden Sie wichtige Informationen in aller Kürze:
- Bislang wurde REACh häufig sträflich behandelt, da zwar die Einhaltung gefordert ist, aber die Dokumentation dazu nicht formal geregelt ist.
- Das ändert sich durch die Forderungen in den Gesetzgebungen
- EU Batterieverordnung (EU-BattVO) Art. 6 und
- EU Verpackungsverordnung (PPWR) Art. 6
Hier werden ganz oder teilweise die Einhaltung der REACh-Anforderungen festgeschrieben. Beide Gesetzgebungen fordern die Ausstellung einer Konformitätserklärung und damit auch die Dokumentation der Maßnahmen, um die jeweiligen REACh-Anforderungen umzusetzen.
- Zur effizienten Umsetzung dieser Forderungen empfiehlt sich ein Schadstoffmanagement, das risikobasiert Prüfungen oder Herstellernachweise veranlasst bzw. anfordert.
- trade-e-bility kann beim Aufbau eines solchen risikobasierten Managementsystems unterstützen.
Fragen zu REACh, EU-BattVO oder PPWR? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.