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Neue EU-Regulierungen und strengere Vorschriften in der Praxis umsetzen
EPR & Product Compliance Workshop vom 5. - 7. Mai in Frankfurt

Alle Updates 2026 sowie praxisnahe, direkte Umsetzung für PPWR, Batterien, Digitaler Produktpass, KI-Einsatz, Digitale Verantwortung, Textilien, Elektroprodukte, Legal Monitoring, EPR Deutschland & international, chemische Compliance, Sorgfaltspflichten, Produktsicherheit nach GPSR, Lebensmittelkontakt, PSA, Kennzeichnungspflichten (CE, Triman), EUDR.

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Bestimmte Lebensmittelbehälter sind keine Einwegkunststoffartikel

Demnach fallen “Behälter, die Lebensmittel in Portionsgrößen für mehr als eine Person enthalten, oder Behälter mit Lebensmitteln in Portionsgrößen für eine Person, bei denen mehr als eine Einheit verkauft wird”, nicht mehr unter die Richtlinie (EU) 2019/904 und sind somit von deren Beschränkungen ausgenommen.

Mit der Richtlinie (EU) 2019/904 wollte die EU 2019 die Menge an Einwegkunststoffartikeln reduzieren. Welche Produkte genau betroffen waren, wurde in einer gesonderten Leitlinie näher beschrieben. Diese Leitlinie wurde am 08.04.2022 nun berichtigt. Demnach fallen “Behälter, die Lebensmittel in Portionsgrößen für mehr als eine Person enthalten, oder Behälter mit Lebensmitteln in Portionsgrößen für eine Person, bei denen mehr als eine Einheit verkauft wird”, nicht mehr unter die Richtlinie (EU) 2019/904 und sind somit von deren Beschränkungen ausgenommen. Hersteller oder Importeure von Einwegartikeln können dies ab sofort nutzen.

Für Fragen zu Einwegkunststoffartikeln Wir beraten Sie gerne unter 040/75068730-0 oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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