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Bisphenol A verbleibt weiter in der REACh-SVHC-Liste

Schon im Jahr 2017 klagte PlasticsEurope, ein europäischer Verband der Kunststofferzeuger, gegen die Aufnahme des Stoffes in die SVHC-Liste. Diese Klage wurde nun am 21.12.21 durch den europäischen Gerichtshof abgewiesen. Damit bleibt Bisphenol A weiter unter REACh reguliert.

Bisphenol A, als Nummer 173 in der REACh-SVHC-Liste aufgeführt, ist ein Weichmacher, der bei der Polycarbonat-Produktion eingesetzt wird. Verschiedene Studien weisen ihm ein hohes gesundheitliches Risiko zu. Insbesondere sollen Kinder besonders gefährdet sein.

Schon im Jahr 2017 klagte PlasticsEurope, ein europäischer Verband der Kunststofferzeuger, gegen die Aufnahme des Stoffes in die SVHC-Liste. Diese Klage wurde nun am 21.12.21 durch den europäischen Gerichtshof abgewiesen. Damit bleibt Bisphenol A weiter unter REACh reguliert.

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer oder Fulfilmentdienstleister sollten stets Kenntnis der in ihren Produkten eingesetzten Materialien haben und für diese ein Schadstoffrisikomanagement betreiben.

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Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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