Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Bundesnetzagentur überprüft Elektrogeräte

Die Bundesnetzagentur ruft zur Vorsicht beim Kauf von sogenannten Energiespargeräten im Onlinehandel auf und weist darauf hin, dass sie regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durchführt.

Die Bundesnetzagentur ruft zur Vorsicht beim Kauf von sogenannten Energiespargeräten im Onlinehandel auf. Solche Produkte versprechen teilweise, dass die Stromrechnung erheblich reduziert werde. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Typen solcher Geräte überprüft und zahlreiche Mängel festgestellt.

Vor allem die von der Bundesnetzagentur per Testkauf außerhalb der EU im Onlinehandel erworbenen Energiespargeräte wiesen sichtbare formale Mängel auf, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen und fehlende verantwortliche Ansprechpartner. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland nicht zulässig.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sie regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durchführt, teils auch nach Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern: „Diese finden sowohl online als auch im stationären Handel statt. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um nicht konforme Produkte bereits an der EU-Außengrenze zu stoppen. Dennoch gelangen immer wieder Produkte an Verbraucher, die den europäischen Standards und Sicherheitsanforderungen nicht genügen. Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden und erhalten markteinschränkende Maßnahmen.“

trade-e-bility ist gerne Ihr Ansprechpartner für die CE- und die UKCA-Kennzeichnung und hilft Ihnen bei Fragen zu potenziellen formalen Mängeln gerne weiter. Das Beispiel zeigt zudem, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

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