CBAM Ausweitung auf nachgelagerte Produkte

Trotz der vorläufigen politischen Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM erfolgt durch selbige nun ein Vorstoß zur Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte. Betroffene Unternehmen sollten das Thema genau im Auge behalten.

Die EU Kommission hat eine Sondierung zu einer Initiative mit dem Titel „CO2-Grenzausgleichssystem – Ausweitung auf nachgelagerte Produkte, Bekämpfung von Umgehungspraktiken und Vorschriften für strombedingte Emissionen“ gestartet.

Wie die Kommission schreibt, soll mit dieser Initiative das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM auf einige nachgelagerte Produkte ausgeweitet werden, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern, wenn nachgelagerte Hersteller ihre Produktion ins Ausland verlegen oder Abnehmer aus der EU auf Einfuhren aus Drittländern umsteigen: „Es sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um gegen Umgehungspraktiken vorzugehen, die darauf abzielen, aus dem Grenzausgleichssystem resultierende finanzielle Verpflichtungen ohne triftigen Grund und ohne wirtschaftliche Rechtfertigung zu umgehen.“ Zudem bestehen seitens der Kommission Bedenken hinsichtlich der Regeln für Standardwerte und der Kriterien für die Heranziehung der tatsächlichen strombedingten Emissionen zu Schätzungszwecken, die ebenfalls Gegenstand der Initiative sind.

Fazit: Trotz der vorläufigen politischen Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung und Stärkung des CBAM (trade-e-bility berichtete: Einigung über CBAM Vereinfachung) erfolgt durch selbige nun ein Vorstoß zur Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte. Betroffene Unternehmen sollten das Thema daher weiter genau im Auge behalten.

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