Wie die Europäische Chemikalienagentur ECHA berichtet, hat diese auf Ersuchen der Europäischen Kommission die Risiken bestimmter Cr(VI)-Stoffe für Arbeitnehmer und die Bevölkerung sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen bewertet. Die ECHA kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt ist, da Cr(VI)-Stoffe zu den stärksten Karzinogenen am Arbeitsplatz gehören und ein ernstes Risiko für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen. Menschen, die in der Nähe von Industrieanlagen leben, die diese Stoffe in die Umwelt freisetzen, sind ebenfalls einem Risiko für Lungen- und Darmkrebs ausgesetzt.
Die ECHA schlägt vor, ein Verbot für Cr(VI)-Stoffe einzuführen, mit Ausnahme der folgenden Verwendungskategorien, wenn sie festgelegte Grenzwerte für die Exposition von Arbeitnehmern und die Emissionen in die Umwelt einhalten:
- Formulierung von Gemischen
- Galvanisierung auf Kunststoffsubstraten
- Galvanisierung auf Metallsubstraten
- Verwendung von Grundierungen und anderen Schlämmen
- Sonstige Oberflächenbehandlung
- Funktionelle Zusatzstoffe/Verarbeitungshilfsstoffe
Eine solche Beschränkung könnte die derzeitigen Zulassungsanforderungen gemäß REACH ersetzen und sicherstellen, dass die mit Cr(VI)-Stoffen verbundenen Risiken wirksam kontrolliert werden, sobald sie nicht mehr der REACH-Zulassung unterliegen. Darüber hinaus wird Bariumchromat in den Geltungsbereich der Beschränkung aufgenommen, um eine bedauerliche Substitution zu vermeiden.
Durch die Beschränkung könnten bis zu 17 Tonnen Cr(VI) weniger in die Umwelt gelangen und bis zu 195 Krebsfälle pro Jahr vermieden werden. Über einen Zeitraum von 20 Jahren werden die monetären Vorteile auf 331 Millionen Euro bzw. 1,07 Milliarden Euro geschätzt, je nach gewählter Beschränkungsoption. Die Gesamtkosten für die europäische Gesellschaft werden auf 314 Millionen Euro bzw. 3,23 Milliarden Euro geschätzt. Diese Kosten umfassen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung in die Umwelt und der Exposition der Arbeitnehmer, Kosten für Schließungen und Verlagerungen sowie die Ersetzung von Cr(VI)-Stoffen durch sicherere Alternativen.
Alle Interessenträger haben die Möglichkeit, während einer sechsmonatigen Konsultation, die voraussichtlich am 18.06.2025 beginnt, Informationen auf der Grundlage solider Beweise vorzulegen. Die ECHA plant eine Online-Informationsveranstaltung, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und die Interessenträger bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen.
Nächste Schritte: Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse werden den Beschränkungsvorschlag bewerten. Dabei werden sie die im Rahmen der Konsultationen eingegangenen wissenschaftlichen Nachweise berücksichtigen. Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Vorschlags der ECHA und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und deren Bedingungen entscheiden.
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