Cyber Resilience Act verschärft Pflichten für Hersteller

Der Cyber Resilience Act bringt für Hersteller digitaler Produkte neue Melde- und Dokumentationspflichten – mit erheblichen Sanktionen bei Verstößen. Unternehmen sollten ihre Prozesse deshalb frühzeitig anpassen und ihre Compliance-Strukturen auf die neuen Cybersecurity-Anforderungen ausrichten.

Die europäische Konsumgüterindustrie steht 2026 vor einem deutlich erweiterten regulatorischen Rahmen. Neben strengeren Umwelt- und Inhaltsstoffvorgaben gewinnen insbesondere Cybersecurity-Anforderungen an Bedeutung. Der Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller digitaler Produkte seit dem 11. September 2026 dazu, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken innerhalb von 24 Stunden an die ENISA und zuständige nationale Behörden zu melden. Eine ausführliche Dokumentation muss spätestens nach 72 Stunden folgen. Bei Verstößen sind Sanktionen von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Die EU-Kommission beziffert die erwarteten Umsetzungskosten auf rund 29 Milliarden Euro.

Eine PwC-Erhebung aus dem Frühjahr 2026 verdeutlicht den Vorbereitungsbedarf: Von 100 befragten Industrieunternehmen bezeichneten sich lediglich 3 Prozent als vollständig CRA-konform, während 27 Prozent noch keine Verfahren für Produktsicherheitsprobleme etabliert hatten.

Wenn Sie Fragen zum Cyber Resilience Act haben, hilft Ihnen trade-e-bility gerne weiter! Darüber hinaus können wir Ihnen auch eine Schulung zu den neuen CRA-Meldepflichten anbieten, damit alle für Sie relevanten gesetzlichen Anforderungen, Fristen und Meldeverfahren praxisnah kennenlernen.

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