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Digitaler Produktpass: Abwarten ist keine Option

Der Digitale Produktpass (DPP) wird schrittweise zur Pflicht und Verstöße können für Unternehmen weitreichende Folgen haben. Vertriebsverbote, Bußgelder, Produktrücknahmen und erhebliche Reputationsschäden sind hierbei nur einige der Risiken; Unternehmen sollten demnach den Aufbau ihrer DPP-Strategie nicht länger aufschieben.

Mit der Veröffentlichung des ersten offiziellen FAQ-Dokuments der Europäischen Kommission zum Digitalen Produktpass (DPP) am 20. Mai 2026 liegen erstmals konkrete Klarstellungen zur praktischen Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) vor. Das Dokument ist als fortlaufend aktualisierte Orientierungshilfe gedacht und beantwortet insbesondere Fragen zu Umsetzung, Marktüberwachung und Compliance. Der Digitale Produktpass ist ein zentrales Instrument der ESPR und soll künftig produktbezogene Informationen digital verfügbar machen. Ob ein Produkt tatsächlich einen DPP benötigt, entscheidet jedoch nicht die Aufnahme einer Produktgruppe in den ESPR-Arbeitsplan, sondern erst der jeweilige produktspezifische Rechtsakt. Eine generelle DPP-Pflicht besteht daher nicht.

Umsetzung ab Juli 2026

Für Hersteller, Importeure und weitere Wirtschaftsakteure stehen in den kommenden Monaten mehrere wichtige Termine an. Bis zum 19. Juli 2026 wird die Annahme des Implementing Acts für das zentrale DPP-Register erwartet, das die operative Funktionsweise des Registers regeln soll. Ebenfalls für Mitte 2026 ist die Veröffentlichung der ersten harmonisierten Normen angekündigt, die unter anderem Vorgaben zu Identifikatoren, Datenträgern, Datenformaten, Schnittstellen, Sicherheit und Interoperabilität enthalten. Die ersten produktspezifischen Rechtsakte sollen schrittweise zwischen 2026 und 2030 folgen. Eine automatisierte Kontrolle des Digitalen Produktpasses durch den Zoll an den EU-Außengrenzen wird dagegen voraussichtlich erst ab 2030 vollständig umgesetzt sein.

Welche Pflichten kommen auf Sie zu?

Für Unternehmen werden mehrere Pflichten konkretisiert. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der DPP-Daten liegt grundsätzlich beim jeweiligen registrierenden Wirtschaftsakteur. Eine allgemeine Pflicht zur externen Zertifizierung oder Drittprüfung der Inhalte besteht derzeit nicht. Gleichzeitig müssen Unternehmen jedoch eine Backup-Kopie ihres Digitalen Produktpasses bei einem unabhängigen DPP-Service-Provider vorhalten, auch dann, wenn sie ihre Daten selbst speichern. Zusätzlich dürfen freiwillige Informationen, beispielsweise branchenspezifische Kennzeichnungen oder weitere Nachhaltigkeitsdaten, in den Produktpass aufgenommen werden, sofern diese eindeutig als freiwillig gekennzeichnet sind und die Interoperabilität des Systems nicht beeinträchtigen. Weiterhin stellt die Kommission klar, dass der künftig verwendete Datenträger noch nicht feststeht. Ob QR-Code, NFC, RFID oder eine andere Technologie zum Einsatz kommt, wird erst im Rahmen der laufenden Normungsarbeiten sowie der jeweiligen produktspezifischen Regelungen festgelegt. Ebenso wird das öffentliche DPP-Webportal später eingeführt als das zentrale Register.

Verstöße können den Marktzugang gefährden

Hersteller und Importeure müssen künftig sicherstellen, dass sämtliche vorgeschriebenen Produktdaten vollständig, aktuell und während des gesamten Produktlebenszyklus verfügbar bleiben. Händler – insbesondere im Online-Handel – dürfen Produkte künftig dann nur noch anbieten, wenn ein ordnungsgemäßer Digitaler Produktpass vorhanden ist. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Verstöße können Vertriebsverbote, Produktrücknahmen, Bußgelder und erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen. Hinzu kommen Wettbewerbsnachteile sowie mögliche Einschränkungen bei öffentlichen Ausschreibungen oder Finanzierungen. Zudem können Verbraucher bei nicht konformen Produkten Schadensersatz gegenüber dem Hersteller verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Haftung auch Importeure, Bevollmächtigte oder Fulfillment-Service-Provider treffen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden sowie künftig zusätzlich durch den Zoll.

Wer zu spät startet, riskiert hohe Folgekosten

Unternehmen sollten die kommenden Monate daher nutzen, um ihre internen Prozesse auf die Einführung des Digitalen Produktpasses vorzubereiten. Besonders relevant sind die weiteren Entscheidungen zum DPP-Register, die Veröffentlichung der technischen Normen sowie die ersten produktspezifischen Rechtsakte, da erst diese festlegen, welche Produktgruppen tatsächlich von der DPP-Pflicht erfasst werden und welche konkreten Anforderungen künftig gelten.

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