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Einheitliche Ladeschnittstellen angenommen

Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, Digitalkameras, eBook-Reader, Kopfhörer und ähnliche Geräte sind betroffen. Die meisten Geräte müssen die neuen Vorschriften bis zum 28.12.2024 erfüllen, alle Geräte bis zum 28.04.2028.

Wie der Bundestag berichtet, hat der Wirtschaftsausschuss einen Gesetzentwurf zur Änderung des Funkanlagengesetzes (20/9873) in geänderter Fassung angenommen, der einheitliche Ladekabel für verschiedene Elektronikgeräte vorsieht, um Verbraucherfreundlichkeit zu erhöhen und Elektronikabfälle zu verringern.

Der Gesetzentwurf (take-e-way berichtete) sieht vor, dass die Industrie Verbrauchern künftig einheitliche Ladekabel für Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, Digitalkameras, eBook-Reader, Kopfhörer und ähnliches anbieten und die Ladeschnittstellen harmonisieren muss. Mit dem Gesetzentwurf soll eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion. Der Vertreter der Gruppe Die Linke enthielt sich.

Die meisten Geräte müssen die neuen Vorschriften bis zum 28.12.2024 erfüllen, alle Geräte bis zum 28.04.2028. Es gab allgemeine Zustimmung zur Änderung, wobei die SPD betonte, dass die Umsetzung länger dauerte als geplant. Die Unionsfraktion begrüßte das "Anti-Kabelsalat-Gesetz" zur Vereinfachung des Verbraucherlebens und betonte die Notwendigkeit, die technologische Entwicklung im Blick zu behalten. Bündnis 90/Die Grünen hoben die Vorteile der Richtlinie hervor, darunter die Reduzierung von Elektroschrott und finanzielle Vorteile für Verbraucher sowie die Stärke des europäischen Binnenmarktes. Die FDP forderte eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im technologischen Wandel.

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