Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. spricht aktuell Abmahnungen wegen fehlender Registrierung nach dem ElektroG aus. Betroffen sind insbesondere Händler, die beim Verkauf von Elektrogeräten der gesetzlichen Registrierungspflicht nicht nachkommen. Eine Anmeldung bei der Stiftung EAR ist zwingend notwendig für alle Elektrogeräte, die in Deutschland verkauft werden, das betrifft auch spezielle Lampentypen (insbesondere Gasentladungslampen) und weitere Produkte. Bei Verstößen drohen nicht nur behördliche, sondern auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. Derzeitig werden Abmahnforderungen ab 357 Euro ausgesprochen.
Abmahnungen werden schnell ausgesprochen
Das EAR-Register ist öffentlich einsehbar. Dadurch können Mitbewerber und Abmahnverbände sehr einfach prüfen, ob eine Registrierung vorhanden ist oder nicht. Fehlt ein Eintrag, fällt dies schnell auf und kann somit unmittelbar zu einer Abmahnung führen.
Betroffen sind gegenwärtig besonders:
- Händler von Elektrogeräten
- Verkäufer von Lampen und Gasentladungslampen
- Unternehmen, die Elektrogeräte online anbieten
Gerade im E-Commerce sollten Händler regelmäßig prüfen, ob alle angebotenen Produkte ordnungsgemäß registriert sind.
ElektroG-Compliance wird für Händler immer wichtiger
Da fehlende Registrierungen obendrein direkt als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gewertet werden können, steigt das Risiko kostenpflichtiger Verfahren deutlich. Für Händler und Hersteller wird eine saubere ElektroG-Compliance daher zunehmend zu einem entscheidenden Faktor, um Abmahnungen und unnötige Kosten zu vermeiden und ihre Wettbewerbsfähigkeit beizubehalten.
Fragen zur WEEE- oder ElektroG-Registrierung? Das take-e-way Beratungs-Team steht Ihnen gerne helfend unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.
