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ElektroG: B2B-Registrierung im Oktober 2018 korrekt überführt?

Um auf „Nummer Sicher“ zu gehen, empfehlen wir, Ihre B2B-Registrierung noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. Hierzu können Sie sich selbstverständlich an take-e-way wenden - dort wird bestmöglich geprüft, ob die überführte Registrierung korrekt ist oder ob Handlungsbedarf besteht.

Sicher erinnern Sie sich an die letzte große Änderung hinsichtlich des Elektrogesetzes in Deutschland, nach der im Oktober 2018 alle bis dahin bestehenden Marken-Registrierungen in eine neue Geräteart überführt wurden. Hierbei kann es in Einzelfällen zu Überführungen in „neue“ Gerätearten gekommen sein, welche Ihre Produkte unter Umständen nicht mehr abdecken. So kann es sein, dass Sie zwar eine Registrierung vorweisen können, diese jedoch im Fall der Fälle nicht korrekt ist und Sie im schlechtesten Fall von Abmahnungen bedroht sein können.

Um hier auf „Nummer Sicher“ zu gehen, empfehlen wir daher, Ihre B2B-Registrierung noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen.Hierzu können Sie sich selbstverständlich an take-e-way wenden - dort wird bestmöglich geprüft, ob die überführte Registrierung korrekt ist oder ob Handlungsbedarf besteht.

Bei Fragen zu Ihrer B2B-Registrierung kommen Sie gerne auf Andreas Mühlhausen und das take-e-way-Beratungsteam zu: 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de

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Oliver Friedrichs
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